Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

I. Verfuügnngen der Departements. 
Des Departements der Finanzen: 
Kbͤnigl. Cataster-Commisslen. 
Ankündigung, die Errichtung einer Zeichnungs= und lithographischen Unterrichts-Mastalt 
betreffend. 
Die Fortschrirte, welche in neueren Zel- 
ten die ithographie gemacht hat, haben 
ür als Kunst und als Erwerbszweig elnen 
Werth gegeben, der die Aufmerksamkeie 
jeder Reglerung in Anspruch nehmen muß. 
Schon früher war mit der Köhnigl. itho- 
graphle in Setuttgart elne Lehr= Anstalt 
verbunden, in welcher Jünglingen aus dem 
blestgen Walsenhause freier Unterricht er- 
cheilt, und se vorjugsweise fär die Tataster- 
Arbelten nachgebildet wurden. Seine 
Khalgl. Mejestät Haben sich entschlos- 
Een, dlesem Instltute elne geößere Vollkom- 
menbelt und eine gemelnnüzigere Ausdeh- 
mung in der Maße zu geben, daß nun 
ulcht uur dle Gegenstände des Unterriches 
vermehrt worden sind, sondern auch aude- 
ren Jünglingen, welche sich dlesem Kunst- 
WWelge entweder ganz widmen, oder densel- 
ben in anderer Bezlehung nöher kennen 
lernen, oder auch nur in einzelnen Fächern 
sich umerrichten wollen, die Thellnahme 
bestattet ist. 
Die Gegenstände des Unterrichts und 
dle blefür angestellten Lehrer sind foltende: 
1) Schbnschrift Lehrer der blihotzra- 
2) Planzelchnen phie: Wenng. 
5) Anfangsgründe der Geometrie, wozu 
nur die Zeit des Winters und einer 
der angestellten Trigonometer oder Ober- 
Geometer bestimmt wird. 
4) Freie Handzeschnung; 
##ehrer: Ekemonn-Allessos. 
5) Elubogrophle nach lhren verschledenen 
Methoden, als durch Gravlren, cheml- 
sche Dinte, Krelden Manler 1c. 
und zwar: 
a. Geschichte und Hälfskenntnisse; 
Lehrer: Ekemann Allesson. 
b. Praktische Anwendung der Krelde. 
Manler; 
Ebendetselbe. 
c. Graviten und mit chemischer Dinte; 
kebrer: Inspektor Fleischmann. 
Die Juͤnglinge, welche zum Zweck ihrer 
Ausbildung als wirkliche Llibhographen den 
vollstaͤndigen Unterricht in allen dlesen 
Faͤchern empfangen, bezahlen monatlich 
3fl. 12 kr., dlejenlgen, welche aur Unter- 
richt in der frelen Handzeichnuug erhalten,
	        
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