I. Verfuügnngen der Departements.
Des Departements der Finanzen:
Kbͤnigl. Cataster-Commisslen.
Ankündigung, die Errichtung einer Zeichnungs= und lithographischen Unterrichts-Mastalt
betreffend.
Die Fortschrirte, welche in neueren Zel-
ten die ithographie gemacht hat, haben
ür als Kunst und als Erwerbszweig elnen
Werth gegeben, der die Aufmerksamkeie
jeder Reglerung in Anspruch nehmen muß.
Schon früher war mit der Köhnigl. itho-
graphle in Setuttgart elne Lehr= Anstalt
verbunden, in welcher Jünglingen aus dem
blestgen Walsenhause freier Unterricht er-
cheilt, und se vorjugsweise fär die Tataster-
Arbelten nachgebildet wurden. Seine
Khalgl. Mejestät Haben sich entschlos-
Een, dlesem Instltute elne geößere Vollkom-
menbelt und eine gemelnnüzigere Ausdeh-
mung in der Maße zu geben, daß nun
ulcht uur dle Gegenstände des Unterriches
vermehrt worden sind, sondern auch aude-
ren Jünglingen, welche sich dlesem Kunst-
WWelge entweder ganz widmen, oder densel-
ben in anderer Bezlehung nöher kennen
lernen, oder auch nur in einzelnen Fächern
sich umerrichten wollen, die Thellnahme
bestattet ist.
Die Gegenstände des Unterrichts und
dle blefür angestellten Lehrer sind foltende:
1) Schbnschrift Lehrer der blihotzra-
2) Planzelchnen phie: Wenng.
5) Anfangsgründe der Geometrie, wozu
nur die Zeit des Winters und einer
der angestellten Trigonometer oder Ober-
Geometer bestimmt wird.
4) Freie Handzeschnung;
##ehrer: Ekemonn-Allessos.
5) Elubogrophle nach lhren verschledenen
Methoden, als durch Gravlren, cheml-
sche Dinte, Krelden Manler 1c.
und zwar:
a. Geschichte und Hälfskenntnisse;
Lehrer: Ekemann Allesson.
b. Praktische Anwendung der Krelde.
Manler;
Ebendetselbe.
c. Graviten und mit chemischer Dinte;
kebrer: Inspektor Fleischmann.
Die Juͤnglinge, welche zum Zweck ihrer
Ausbildung als wirkliche Llibhographen den
vollstaͤndigen Unterricht in allen dlesen
Faͤchern empfangen, bezahlen monatlich
3fl. 12 kr., dlejenlgen, welche aur Unter-
richt in der frelen Handzeichnuug erhalten,