I. Verfuügnngen der Departements.
Des Departements der Finanzen:
Kbͤnigl. Cataster-Commisslen.
Ankündigung, die Errichtung einer Zeichnungs= und lithographischen Unterrichts-Mastalt
betreffend.
Die Fortschrirte, welche in neueren Zelten
die ithographie gemacht hat, haben
ür als Kunst und als Erwerbszweig elnen
Werth gegeben, der die Aufmerksamkeie
jeder Reglerung in Anspruch nehmen muß.
Schon früher war mit der Köhnigl. ithographle
in Setuttgart elne Lehr= Anstalt
verbunden, in welcher Jünglingen aus dem
blestgen Walsenhause freier Unterricht ercheilt,
und se vorjugsweise fär die Tataster-Arbelten
nachgebildet wurden. Seine
Khalgl. Mejestät Haben sich entschlos-Een,
dlesem Instltute elne geößere Vollkommenbelt
und eine gemelnnüzigere Ausdehmung
in der Maße zu geben, daß nun
ulcht uur dle Gegenstände des Unterriches
vermehrt worden sind, sondern auch auderen
Jünglingen, welche sich dlesem Kunst-WWelge
entweder ganz widmen, oder denselben
in anderer Bezlehung nöher kennen
lernen, oder auch nur in einzelnen Fächern
sich umerrichten wollen, die Thellnahme
bestattet ist.
Die Gegenstände des Unterrichts und
dle blefür angestellten Lehrer sind foltende:
1) Schbnschrift Lehrer der blihotzra-2)
Planzelchnen phie: Wenng.
5) Anfangsgründe der Geometrie, wozu
nur die Zeit des Winters und einer
der angestellten Trigonometer oder Ober-Geometer
bestimmt wird.
4) Freie Handzeschnung;
##ehrer: Ekemonn-Allessos.
5) Elubogrophle nach lhren verschledenen
Methoden, als durch Gravlren, chemlsche
Dinte, Krelden Manler 1c.
und zwar:
a. Geschichte und Hälfskenntnisse;
Lehrer: Ekemann Allesson.
b. Praktische Anwendung der Krelde.
Manler;
Ebendetselbe.
c. Graviten und mit chemischer Dinte;
kebrer: Inspektor Fleischmann.
Die Juͤnglinge, welche zum Zweck ihrer
Ausbildung als wirkliche Llibhographen den
vollstaͤndigen Unterricht in allen dlesen
Faͤchern empfangen, bezahlen monatlich
3fl. 12 kr., dlejenlgen, welche aur Unterricht
in der frelen Handzeichnuug erhalten,