Metadata : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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von  Aenderungen  des  Zolltarifs  legte  Bismarck  Mitte  Februar  1885  1)  dem
Bundesrat  den  Entwurf  von  Bestimmungen  vor,  die  für  den  Fall  der  vorläufigen
  Inkraftsetzung  des  erhöhten  Roggenzolls  in  Bezug  auf  die  Einfuhr
des  in  Spanien  und  den  übrigen  meistbegünstigten  Ländern  produzirten  Roggens
zu  treffen  sein  würden.  Die  Beschlüsse  des  Bundesrats  finden  sich  in  der
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  20.  Februar  1885,  Centralblatt  für
das  Deutsche  Reich  1885  S.  47.

Der  Abgeordnete  Scipio  hatte  im  Reichstag  einen  Antrag  gestellt,  wonach
der  frühere,  niedrigere  Zollsatz  auch  auf  solche  vor  dem  15.  Januar  1885
abgeschlossenen  Verträge  Anwendung  finden  sollte,  welche  die  Lieferung  von
Waren  in  Hamburg,  Bremen,  Antwerpen  oder  Rotterdam  zum  Gegenstande
hatten,  wenn  glaubhaft  nachgewiesen  wurde,  daß  die  Waren  schon  bei  Abschluß
des  Vertrages  zur  Einfuhr  in  das  Zollinland  bestimmt  waren.  Wie  offiziös
berichtet  wurde,  war  den  betreffenden  Ausschüssen  des  Bundesrats  im  April
1885  eine  Vorlage  des  Reichskanzlers?)  zugegangen,  in  welcher,  soweit  berechtigte
Interessen  in  Frage  kamen,  unter  entsprechenden  Kautelen  gegen  Mißbrauch
eine  Regelung  der  Angelegenheit  angestrebt  wurde.  Der  zustimmende  Beschluß
des  Bundesrats  erfolgte  in  der  Sitzung  vom  16.  April  1885  („Nordd.  Allg.
tg.“  Nr.  183  v.  21.  4.  85).  3)

Zoll  auf  Petroleumfässer.  Schon  vor  längerer  Zeit  war  infolge
von  Anregungen  aus  den  beteiligten  gewerblichen  Kreisen  seitens  der  Reichsregierung
  die  Frage  in  Erörterung  gezogen  worden,  ob  die  Holzgefäße,  in
welchen  die  Butter  vom  Auslande  nach  Deutschland  gelangt,  einer  besonderen
Verzollung  als  Böttcherwaren  unterworfen  werden  sollten.  Die  Angelegenheit
kam  aber  nicht  zum  Abschluß.  Neuerdings  hatten  sich  die  Klagen  in  betreff
der  Verwertung  der  leeren  Fässer,  in  denen  das  amerikanische  Petroleum  nach

1)  In  Kohls  Bismarck-Regesten  übersehen.  Vergl.  die  „Nat.-Zlg.  Nr.  110  v.  16.  2.  85.

2)  In  Kohls  Bismarck-Regesten  übersehen.  Vergl.  die  „Nat.-Ztg.  Nr.  238  v.  15.4.  85.

3)  Ferner  sind  in  Kohls  Bismarck-Regesten  übersehen  die  an  den  Bundesrat  gerichteten
Vorlagen  des  Reichskanzlers,  betr.  1.  den  Handels=  und  Schiffahrtsvertrag  zwischen  dem
Deutschen  Reich  u.  Griechenland  v.  8.  Juli  1884.  Schreiben  v.  Boettichers,  d.  d.  18.  Okt.
1884,  Drucks.  Nr.  95  in  der  S.  94  Note  4  citirten  Quelle;  2.  den  Antrag  Preußens,
betr.  einen  Zusatz  zum  §  12  des  Gesetzes  wegen  Erhöhung  der  Tabaksteuer  vom  16.  Juli
1879.  Schreiben  vom  Dez.  1884,  „Nat.-Ztg.“  Nr.  710  v.  27.  12.  84;  3.  die  Gestattung
einer  zollfreien  Einfuhr  von  Baumwollengarnen.  Schreiben  (in  Vertr.  v.  Burchard)  vom
30.  Jan.  1885,  Drucks.  Nr.  16  in  der  S.  94  Note  4  citirten  Quelle;  4.  den  Freundschaftsund
  Handelsvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  südafrikanischen  Republik.
Schreiben  vom  Februar  1885,  „Nat.-Ztg.“  Nr.  121  v.  20.  2.  85;  5.  den  Freundschaftsund
  Handelsvertrag  zwischen  Deutschland  und  dem  König  von  Birma.  Schreiben  vom
April  1885,  „Nat.-Ztg.“  Nr.  268  v.  26.  4.  85;  6.  den  am  10.  Mai  1885  mit  Spanien
abgeschlossenen  Vertrag,  betr.  einige  Abänderungen  des  Tarifs  des  deutsch-spanischen
Handels=  und  Schiffahrtsvertrags  vom  12.  Juli  1883.  Schreiben  vom  Mai  1885.