Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr.  28.

Unterfranken  und  Aschaffenburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Festgesetzter
Kap.  8Tit.  Bortrag  Betrag
4
VI  7  Beiträge  für  Blödenanstalten.
#  1.  Beitrag  zur  Gründung  von  Freiplätzen  in  den  mit  der  Diakonissen-Anstalt
  in  Neuendettelsau  verbundenen  Anstalten  für  Blödsinnige  1  400  —
2  Beitrag  zur  Gründung  von  Freiplätzen  in  der  Idioten-Anstalt  bei
Gemünden.  9000—
1  8  Beiträge  für  sonstige  Wohltätigkeitsanstalten  und  Vereine  21  000—
9  *  Unterstützung  gemeindlicher  und  distriktiver  Armen—
I  pflegen.
1  Unterstützung  armer  Gemeinden  zum  Unterhalte  von  Kindern  in
Rettungshäusern  ...  5000—
!  2  Unterstützung  zur  Begründung  bistriktiver  Krankenanstalten  4000—
"  3  Unterstützung  dem  Verein  für  Arbeiter-Kolonien  in  Bayern  .  000—
4  Unterstützung  von  Naturalverpflegsstationen  .  2000—
10  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
11  Sonstige  Ausgaben  auf  Wohltätigkeit.
1  a)  Zur  Gewährung  von  Beihilfen  an  unbemittelte  Kreisangehörige
zum  Zwecke  der  Behandlung  ihrer  krüppelhaften  Kinder  in
der  Dr.  Riedinger'schen  Klinik  in  Würzburg.  12  000  —
·  b)  3.  und  letzte  Rate  einer  Zuwendung  von  15  000  zur
6  Begründung  einer  Wohltätigkeitsstiftung  für  Krüppelfürsorge
6  in  Unterfranken  .  5000—-2
  Für  unterstützungen  bei  außerordentlichen  Not.  und  Unglücksfällen
r  aus  den  Renten  des  Kreisgetreidemagazins-Fonds,  eventuell  zur
6  Förderung  der  Raiffeisenschen  Darlehenskassenvereine  .  648420
3Für  Jugendfürsorge  im  Regierungsbezirke  1  000—
4  |  Zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  arme  Gemeinden  zur  unterbringung
weiblicher  Lungenkranker  in  auswärtigen  Anstalten  ..  500.—
5  Für  Freiplätze  im  Sanatorium  Luitpoldheim  in  Lohr  a.M.  3  000—
12  Zuschuß  an  die  Distriktsgemeinden  zur  Unterstützung
der  mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  der
K.  Deklaration  vom  10.  Mai  1902.  36  628/75
13  Ersatzleistung  an  unmittelbare  Gemeinden  für  unterbringung
  von  Geisteskranken  und  Blöden  in  Frrenund
  Blödenanstalten  nach  der  K.  Deklaration  vom
10.  Mai  1902  ..  .  .  —  —
E  Sum  Kap-  V  39.582s|95
VII  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wafferban.
11  Beiträge  zu  den  Distriktsstraßen  Z  .  100000,—
2  Beiträge  zu  den  Gemeindeverbindungswegen  24000  —
2  Für  den  Uferschutz  an  Flüssen,  welche  der  Schiff—  und
Floßfahrt  dienen,  nach  Art.  92  des  Wassergesetzes  vom
23.  März  1907  3  400  —
3  1  Für  Instandhaltung  von  Privatflüssen  und  Bächen
mit  erheblicher  Hochwassergefahr,  hier  Saale  von
«  GräfendorfbisNeustadta-S...........  5000—