Metadata : Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

mit  Brandenburg  1569—1571.  47

Der  Vorschlag,  den  Brandenburg  auf  dem  Naumburger  Tag
4555  gemacht  hatte,  die  alte  Erbverbrüderung  zwischen  den  drei  Häusern
  jetzt  endlich  zur  Perfection  zu  bringen,  war,  wenn  er  auch  keine
unmittelbaren  Folgen  hatte,  nicht  in  Vergessenheit  gerathen.  Bald
nach  dem  Tode  des  Landgrafen  Philipp  des  Großmüthigen  richtete  sein
ältester  Sohn,  der  Landgraf  Wilhelm,  der  Stifter  der  hessen-kasselischen
Linie,  an  den  Kurfürsten  August  von  Sachsen  die  Aufforderung,  die
Unterhandlungen  wegen  des  Eintritts  Brandenburgs  in  die  Erbverbrüderung
  einzuleiten.  124)  Der  Kurfürst  ging  auf  diese  Aufforderung
ein  und  in  Folge  davon  fand  noch  in  demselben  Jahre  (1569)  am
26.  Juli  eine  Zusammenkunft  der  Fürsten  zu  Dresden  statt,  über
deren  Resultat  uns  jedoch  keine  Nachricht  vorliegt.  122)  Die  weiteren
Verhandlungen  zogen  sich  ziemlich  in  die  Länge,  da  Brandenburg  nicht
mehr  auf  eine  Erneuerung  der  alten  Erbverbrüderung  von  1457  eingehen
  wollte.  Während  nach  dieser  Erbverbrüderung  Sachsen  und
Hessen  die  eine  Parthei  und  Brandenburg  die  andere  Parthei  bildeten,
so  daß  bei  dem  Aussterben  des  einen  der  beiden  erstern  Häuser  das
andere  nach  Maßgabe  der  sachsisch  -hessischen  Erbverbrüderung  von
1431  erben  sollte,  Brandenburg  aber  erst,  wenn  diese  beiden  Häuser
ausgestorben  wären,  verlangte  Brandenburg  jetzt  zu  gleichem  Rechte
mit  Sachsen  und  Hessen  aufgenommen  zu  werden.  123)  Nachdem  diese
Forderung  von  der  andern  Seite  zurückgewiesen  worden  war,  machte
Brandenburg  den  Vorschlag,  bei  dem  Aussterben  eines  der  beiden
Häuser,  Sachsen  oder  Hessen,  sollte  das  andere  zwei  Drittel  der  Besitzungen,
  Brandenburg  aber  ein  Drittel  erben.  Nach  mehrmaligen

 

121)  Kassel  20.  Februar  1569  (Dresd.  St.-Arch.  Erbverbrüderungen  1571—1579
Fol.  5).  Vgl.  auch  den  Vortrag  der  brandenburgischen  Räthe  auf  den  Conferenzen
zu  Naumburg  im  Jahre  1587.  Das  Protokoll  derselben  bei  Hellfeld  Beyträge  zum
Staatsrecht  und  zur  Geschichte  Sachsens  Bd.  I.  S.  78.

122)  J.  S.  Müller  Annales  S.  154.

123))  Bericht  des  kurbrandenburgischen  Kanzlers  Diestelmeier.  Berlin  14.  August
  1571.  (Dresd.  St.-Arch.  Erbverbrüderungen  1571—1579  Fol.  98).