Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Friedrich Wolbolt, von Sindelfingen, 
Oberamts Bdblingen, wegen mehrerer 
fortgesetzter und gewerbemäßig verübter. 
Betrügereien, neben dem Ersetze des 
Schadens und Bezahlung seiner Arrest= 
und Umersuchungs-Kosten eine vler- 
monatliche Festungsstrase mit ange- 
messener Beschäftigung innerhaolb der 
Festung erkannt, auch derselbe von sel- 
ner Schul-Provoisorats-Stelle entsetzt, 
und zu Bekleldung Irgend eines bffent- 
lichen Amtes für unfäblsg erkläre. 
An demselben Tage wurdent 
g. felgende zu Stutigart in Verhaft ge- 
kommene Ingqulflten, nämllch 
a) Cbhristeph Helnrich Specht, von Zell, 
Oberamts Eßlingen, wegen theils voll- 
brachten, theils versuchten wiederbol- 
ten großen und ausgezeichneten Dleb- 
stable, neben. Ersatz des Schadens und 
Bezablung selner Arrest-, auch : der- 
Untersuchungs-Kosten zu dreijährl- 
her- Juchthausstrafe und nachherigerr 
Einschließung in ein. Zwangs-Arbeits- 
haus auf ein Jahr; 
b) Leonhard Mutschelknaufk, von Kleln- 
Aspach, Oberamts Marbach, wegen 
Versuchs der Belbülfe zu elnem greßen- 
und ausgezelchneten Diebstahl, neben. 
Ersatz seiner Arrest= und der Unter- 
siüchungs-Kosten zu olermon atlicher 
Zuchthausstrafe verurthellt. 
Am ::. Derember wurdet 
14. der zu Beslgheim in Untersuchung ge# 
kommene Jakob Schauler, von Ulm, 
wegen wiederhelten Diebstahls, neben 
dem Ersatze der Untersuchungs= Kesten 
mit vlerwonatlicher Festungsstrafe; 
15. Barbara Froschle, von Kemnath, 
Oberamts Stuttgart, wegen elnes mit 
Fälschung verbundenen Betrugs, so wle 
wegen wiederholter Unzucht-Vergehen, 
neben Bezahlung sämtlicher Kosten mit 
fünfmonatlicher Zachthausstrafe 
belegt. 
Am 23. December wurden 
verurtheiült: 
16. der zu Heilbronn in Untersuchung ge- 
kommene Jakob Heinrich Weber, von 
Ellbofen, Oberomte Weinsberg, wegen 
vierten Dlebstabls und wegen Ueber- 
schreltung der Confination in dem Ort 
Ellhofen, neben dem Kosten-- und Scha- 
dens-Ersatze zu vierzehnmonatllcher 
Zuchtbausstrafe und nachberiger Ein- 
schlleßung in ein Zwangs-Arbeitshaus 
bis zu errrobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von sieben Me- 
naten; 
17. Christoph Frlerrich Voge, ven Nel-
	        
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