welche im Wlederholungefall geschaͤrft und
bis zur lebens änglichen Ent,lehung des
Rechis mit Tabak zu handeln, gestelgert
werden kann.
Betrügerische Angaben werden, nach den
allgemelnen geseglichen Grundsätzen bestraft.
*%
Wenn ein Tabakbandel im Laufe des
Stats= Jadrs erdffnet wird, so ist bel der
nächsten Aufnahme der Fassionen das in
der Zwischenzeit abgesetzie Quantum zugleich
anzujeigen, und der Berref der Abgabe
nachzuholen.
Dlejenlgen Tabaksbandlungen, welche im
baufe elnes Erats-Jahrs aufgelbet werden,
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enteschten die Abgebe une noch fär dos
Quartal, in welchem dle Außtbsung statt
gefunden hat
Unser Finanz: Mlnisterium ist mit der
Wollziehung rieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben Stuttgart den s7. Juni 1651.
Wilheln.
Der provisorische Chef
des Finanz-Departements:
v. Weckberlin.
Auf Befehl des Khalgs:
Der Staats-Sekretär:
Vellnagel.
Dienst-Nachrichten.
Se. Khulgl. Majestät haben vermige
böchster Entschließung vom 37. d. M.
den Staatsreth von Weckherlle, bisber
prodisorischen Chef des Finanz-Departement,
zum Geheimen Rath und Finanz-Minister
gnäͤdigst ernannt.
Ferner haben Höchstdieselben durch
ellerhöchstes Decret vom :u. d. M. dem
Siaats-Minister und Ordens = Kanzler
Grafen von Winzisgerode neben den
von ihm bereits bekleldeten Missienen auch
den Gesandtschafts-Pesten am Könlgl. Sächsischen
Hofe gnddießt. übertragen.
Unterm 36. d. M. erhlelt der zur Pfarrei
Begenweller, Landkapliels Rlerlingen, ernannte
Pfarrer Müller in Herbertingen,
Lamkapltels Saulgau, die Königliche Be-Ntätigung.