Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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6  Festgesetzter
Cap.  S  Vortrag  Betrag
M.  2
VIII.  44  Beitrag  an  den  Pensionsverein  der  Distrikts-Straßen-Hwärter
  des  Königreichs  Bayern  diesseits  des  Rheins  300  —
5  Zuschuß  zu  den  Kosten  der  Pferdeausstellung  bei  der
VII.  Wanderausstellung  der  deutschen  nB’-’rnli'  l
Gesellschaft  in  München  .  1  000  —
—  —  vm  8  131  84
IX.  Allgemeiner  Reservefond  ..·......  §  182  18
Summa  Cap.  IX  für  sich
Summa  der  Kreis-Ausgaben  1169  053  32
II.  Abschnitt.
ürei  —  Einnahmen.
.  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.
A.  Zuschüsse  aus  Centralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
1  Isolirte  Lateinschul  en.
Tit.  1.  Die  auf  speziellen  Nechtstiieln“  und  Bewilliungen  berubenden
Fundationsbeiträge  —  —
Tit.  2.  Aus  der  Kreisschuldotation  .  —  —
Tit.  3.  Pensionen  für  quiescirte  Studienlehrer  und  Studienlehrers-  Relilten  —  —
Summa  8  1  —  —
2  Gewerblich-technische  Schulen.
Für  die  Kreisweberschule  in  Passan  .....  860.:.
Summa  82  860  —
3Deutsche  Schulen.

 

 

 

 

 

 

2  1.  Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Vewilligungen  beruhende  Fundationseiträge



Tit.  2.  Leistungen  für  ständige  Vauausgaben

Tit.  3.  Budgetmäßige  Kreisschuldotation

Tit.  4.  Zur  Ergänzung  des  Einkommens  der  Schullehrer  nach  dem  Gesetze
vom  10.  November  1861  die  früheren  Kongrualergänzungszuschüsse

Tit.  5.  Zur  Aufbesserung  des  Einkommens  der  wirklichen  Schullehrer,
der  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen,  sowie  der  Schulgehilfen

Tit.  6.  Zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90  .X  an  alle  Schulverwesert
weltliche  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen  .  42570  AM  —–

Tit.  7.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen  nach  den  Willigugen
in  den  Budgets  der  XIX  und  XXl.  Finanzperioden  für  die  wirklichen
Schullehrer  à  90  K  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die  ständigen
Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen  à  72.  nach  5
und  von  45  „K  nach  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Jahren  von
dem  bezeichneten  Zeitpuntt  an  gerechnet  372  510.4  —

Tit.  8.  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiescirt  worden  sind

 

9#ls  31
51  99

59  654  97
36000  —
117  500  23