1) Gottlleb Mayer mit dreizehenmonatlicher;
m) der suspendirte Gimelnde Deputlrten-Aktuar
Johannes Beilbarz mit
neunmonarlicher;
m) der suspendlrte Gemelnde, Deputicte
Mathäus Heß mit slebenmonatllcher;
JJacob Käbler mit sechs= und
einhalbmonatlicher;
pP)Jacob Schlalch mit fünfmonatlicher;
endllch
der suspendirte Bärgermeister Mathäus
Knaus mit dreimonatlicher Festungs-Arbeltstrafe.
Daneben find die unter Lit. a. b. d.
e. f. g. h. m. n und q vorkommemen
Indloiduen bbrer bisherigen Stellen entsetzt
und zu Bekleldung bffentlicher Aemter
für unfählg erkannt, auch sämtlich
vorbenannte PDersonen zu Erstattung angemessener
Theile an den Untersuchungs-Kosten
verurtheilt worden.
Am 22. December wurde:
14. der suspendirte Schultheiß und Helligenpfleger
Mathias Dreher, von Hausen
am Thann, Oberemts Spalchingen,
wegen der bel der Heiligenpstege und
einer ihm anvertraut gewesenen Sequester-Verwaltung
durch Kassen-Eingriffe
gesetzten Geld-Reste, sedann we en tbeils
dolofen, thells culposen Pflegschafts-Rests
und endlich wegen Unterschlagung meh-Frerer,
selner besondern Vorforge anvertrauter
Gelder, von allen bis jetzt bekleideten
Stellen cassirt, zu jeder kffentlichen
Anstellung für unfählg erklärt#,
und neben Erstattung des verursachten
Schadens samt Zlnsen, so wie sämtlicher
Untersuchungs-Kosten mit siebenmenatlicher
Zuchthausstrafe belegt;
15. Joseph Klenk, von Unterthalhelm,
Oberamts Nagold, wegen Ebebruchs
mit der ihm in verbotenem Grade verwandten
Agatha Klenk von da, neben
Zuscheldung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
zu einer Festungs-Arbeitstrofe
von drei Monaten und 8 Tagen
derurtheilt.
Am 28. Detember ist:
16. a) Jatob Baur, von Kiebingen,
Oberamts Rottenburg, wegen wiederbolten
Ebebruchs zu sechsmonatlicher
Festungs-Arbeitstrafe;
b) Sabina Zahn von da, wegen gleichen
Vergehens zu zwanzigwüchlger
Zuchthausstrafe verurthellt, und
jedem Inquisiten die Erstattung der
bälftigen Untersuchungs-Kosten auferlegt
werden.