Full text : Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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annehmen  zu  können,  was  ihnen  unmöglich  ist,  so  lange  der  Staat
ihnen  diese  Befugniss  vorenthält.  Diese  Anregung  hat  vorerst
noch  keinen  Erfolg  gehabt,  man  darf  es  aber  trotzdem  als  zweifellos
  bezeichnen,  dass  ihre  Verwirklichung  nur  eine  Frage  der  Zeit
bildet;  insofern  ist  das  neue  Gesetz  in  grundsätzlicher  Beziehung
von  grösserer  Bedeutung  und  Tragweite,  als  auf  den  ersten  Blick
scheinen  möchte.  Trotz  der  Abneigung,  welche  man  in  Frankreich
noch  immer  gegen  die  Decentralisation  besitzt  und  trotz  der  Bedenken,
  welche  die  Errichtung  autonomer  Verwaltungskörper  dem
für  straffe  Centralisation  schwärmenden  Franzosen  einflösst,  wird
sich  die  französische  Gesetzgebung  doch  mit  der  Zeit  durch  die
Macht  der  Verhältnisse  veranlasst  sehen,  Reformen  in  das  geltende
Recht  einzuführen,  die  es  auch  den  Bezirken  ermöglichen,  ihre
Leistungsfähigkeit  durch  Association  erheblich  zu  steigern.  Es
mag  dahingestellt  bleiben,  ob  die  Meinung  (derjenigen  Franzosen,
welche  von  einer  solchen  Reform  einen  günstigen  Einfluss  auf
die  Bewegung  und  Vertheilung  der  Bevölkerung  erhoffen,  richtig
ist,  jedenfalls  dürfte  mit  Sicherheit  anzunehmen  sein,  dass  ihre
Wirkungen  für  die  Provinz,  welche  heute  noch  immer  allzusehr
nach  der  Hauptstadt  gravitirt,  in  verschiedenen  Richtungen  höchst
vortheilhafte  und  erspriessliche  sein  würden.