Oie bel der Patent Aeelse Classisikatlon
vom 1. Oktober v. J. regulicten Ansätze
dür#en n#ur noch bl? zum letzten Junlus
d. J. erbeben werden; dagegen ist mit dem
Einzug der ersten Rate der jeszt für das
Etats= Jahr 16 zu normlrenden Ansätze
auf den letzten September d. J. der Aulang
zu machen, und auf die gleiche
Weise in den känftigen Etats = Jahren
fortzufahren.
Stuttgart den 20. Juli 1821.
Jlger.
b) An sämtliche Kameral- und Ober-AMceise= Memter, die Ausssellung der Straßen= Abgaben-Patente
betresffend.
In Folge der neuen Straßen-Abgaben=Geseges
vom #8. Juni d. J., Staats= und
Regierungs-Blatn Mro. 40. F. 5, haben
dlejenigen Inländer, welche mit Vleh vom
Auslande hereinkommen, oder ins Ausland
sich begeben, bei dem Grenz-Zollamt mit
dem für das laufende Etats-Jahr gelboten
Straßen-Abgaben= Patant sich zu leglilmiren.
Damit nun die Vleh-Besitzer im Stande
ftad, dleser Forderung Genüge zu kelsten,
c) Dekret an sämtliche Ober = und Kamcralämter,
so haben die Komeral und Ober-Acelse-Aemter
durch Beschleunigung der in dem
9. 12 des erwaͤhnten Gesetzes bezelchneten
Geschaͤfte dafuͤr zu sorgen, daß Erstere
so bald als moͤglich die Patente erbalten,
zugleich aber ihnen bekanm zu machen,
daß bei fräher vorkommenden Relsen ins
Ausland die Patente vom vorgehenden
Jahr vorzuweisen seyen.
Stauttgart den #4. Jull 1821.
Iäger.
die Bezeichnung der für die künftige Umgeldo=Berwalctung
bestimmten Beamten beweffend.
Unter Hinwelsung auf das Gesetz vom
19. Mai d. J., betreffend die veränderte
Verwaltung und Srhebung der Wirthschafts-Abgaben,
werden zu möglichster Vereinfachung
der hlerauf sich bezlehenden Geschäfte
folgende Anordnungen gemacht:
2) Die kuͤaftige Verwaltupg wird oßne
Ruͤchsicht auf die. bisberige Elutbellung
in Kameral= Bezirke nach Oberamts=Bezirken
geführt.
a) Die den Kameral-Verwaltern oblle,
genden Verrichtungen, so wie überhaupt
alle das Jahr über vorkommenden verwandten
Geschäfte, und nomentlich auch
die in Gemeinschaft mit den Oberämrern
zu erstatienden Berichte uͤber