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c) die Gemeindebezirke Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und Troistedt
dem Bezirke des Großherzoglichen Rechnungsamtes zu Weimar,
ferner
von den zu der Bezirks-Katasterführung zu Berka a./J. gehörigen Orten:
d) Berka a.]/J. mit München, Buchfarth, Hetschburg, Hohenfelden,
Nauendorf, Saalborn, Tannroda und Tonndorf
der Bezirks-Katasterführung des Rechnungsamtes zu Blankenhain,
e) Hayn, Klettbach, Meckfeld, Rohda mit dem Büßlebener Holze und
Schellroda
der Bezirks-Katasterführung zu Vieselbach,
s) Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und Treistedt
der Bezirks-Katasterführung des Rechnungsamtes zu Weimar
zugewiesen werden.
Die bisher zum Rechnungsamte Berka a./J. gehörige Forstgelder-Einnahme
besteht mit ihrem seitherigen Geschäftskreise als selbstständige
Großherzogliche Kassestelle fort.
Die Verwaltung dieser Kassestelle bleibt dem Großherzoglichen Rechnungsamtmann
Karl Eduard Hage zu Berka a./J. übertragen, welcher auch und
zwar vorerst bis zum Schlusse des Jahres 1878 mit der Einhebung und Beitreibung
der am 1. Juli verbleibenden Reste auf liquidirte Kosten des Großherzoglichen
Justizamtes zu Berka a./J. beauftragt worden ist.
Weimar am 3. Juni 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(53) II. Auf dem Grunde der Vereinbarung, welche die bei dem Staatsvertrage
über Errichtung gemeinsamer Strafanstalten vom 28. Oktober 1876
betheiligten Thüringischen Staatsregierungen in Ansehung der bei der Einlieferung
und Aufnahme der Gefangenen und Sträflinge in die Anstalten zu