Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

90

c)  die  Gemeindebezirke  Bergern,  Gutendorf,  Schoppendorf  und  Troistedt
dem  Bezirke  des  Großherzoglichen  Rechnungsamtes  zu  Weimar,

ferner
von  den  zu  der  Bezirks-Katasterführung  zu  Berka  a./J.  gehörigen  Orten:
d)  Berka  a.]/J.  mit  München,  Buchfarth,  Hetschburg,  Hohenfelden,
Nauendorf,  Saalborn,  Tannroda  und  Tonndorf
der  Bezirks-Katasterführung  des  Rechnungsamtes  zu  Blankenhain,

e)  Hayn,  Klettbach,  Meckfeld,  Rohda  mit  dem  Büßlebener  Holze  und
Schellroda

der  Bezirks-Katasterführung  zu  Vieselbach,

s)  Bergern,  Gutendorf,  Schoppendorf  und  Treistedt
der  Bezirks-Katasterführung  des  Rechnungsamtes  zu  Weimar
zugewiesen  werden.

Die  bisher  zum  Rechnungsamte  Berka  a./J.  gehörige  Forstgelder-Einnahme
  besteht  mit  ihrem  seitherigen  Geschäftskreise  als  selbstständige
Großherzogliche  Kassestelle  fort.

Die  Verwaltung  dieser  Kassestelle  bleibt  dem  Großherzoglichen  Rechnungsamtmann
  Karl  Eduard  Hage  zu  Berka  a./J.  übertragen,  welcher  auch  und
zwar  vorerst  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  1878  mit  der  Einhebung  und  Beitreibung
  der  am  1.  Juli  verbleibenden  Reste  auf  liquidirte  Kosten  des  Großherzoglichen
  Justizamtes  zu  Berka  a./J.  beauftragt  worden  ist.

Weimar  am  3.  Juni  1878.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

(53)  II.  Auf  dem  Grunde  der  Vereinbarung,  welche  die  bei  dem  Staatsvertrage
  über  Errichtung  gemeinsamer  Strafanstalten  vom  28.  Oktober  1876
betheiligten  Thüringischen  Staatsregierungen  in  Ansehung  der  bei  der  Einlieferung
  und  Aufnahme  der  Gefangenen  und  Sträflinge  in  die  Anstalten  zu