Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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der  Kameral--Wissenschaft  zum  Stu
dium  der  Rechts  Wissenschaft,  wie
auch  von  der  nledern  zur  hdbber#
Chirurgie  oder  von  der  Chirurgle  zur
Mediein  äbertreten  wollen,  wird  den
17.  und  :B.  August  dieses  Jahrs,
und  die  Prüfung

à)  derjenigen,  welche  in  eine  der  herests
bestehenden  Promotlonen  in  den  evangriischen
  Semlnarien  zu  Täbingen,
Urach,  Maulbronn  oder  Schbuhal
ausgenemmen  werden,  eder  auf  eigene
Kesten  die  Universität  für  das  Sturium
der  evangellschen  Theolegle  bezlehen

wollen,  am  3.  September  und  den
folgenden  Tagen  in  dem  hiesigen  Künigk,
Gymnastum  vorgenommen  werden.
Es  haben  sich  daher  diejenlgen,  velche
auf  ihre  Gesuche  um  Zulassung  zu  diesen
Präfungen  alcht  durch  besondere  Erlasse
zurückgewlesen  worden  siad,  oder  noch  zurückgewiesen
  weiden,  hek  denfelben  an  den
blezu  bestimmten  Tagen,  je  Morgzens
7  Uhr,  elnzusinden,  und  Tags  zuvor  bet
dem  Rektor  des  Gemnastums  zu  melden.

Stuttgart  den  So.  Juli  1831.

Söselnd.

5.  Des  Khulgl.  Medlenal,  Cellegiums.

Von  dem  Khnigl.  Medieinal-Collegsowurde
  dem  Hauptmann  zweiter  Klasse,
Med.  Dr.  Philipp  Korl  Kröll  o.  Geimmensteln
  nach  erstandener  Prüäfung  in  der

Medichn,  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  dleser
Wissenschaft  ertheilt.
Stuttgart  den  3.  August  1831.
Massenbach.

Dienst  =  Erledigung.

Selne  Koͤnigliche  Majestät  haben
sten  Dekrets  vom  18.  v.

#ge  allerböch
#l  On  erster  Klasse,  v.  Dil-M.

  den  Lauptma

len,  vom  zwestem  Infanterke-Regimeme,
auf  sein  Ansuchen  Kränklichkeits  wegen  b

den  Denstonsstand  versetzt.

 

Drucksehler.

g.  Sp.  d  die
eryN.  43.  S.  449.  Sp.  2.  J.  11  sin
a  -ergrh  hat“  der  Anfang  eines  weuen.

orte:  „

Absatzes.  —  S.  453.  Sp.  2.  3.  13.  #  ott
„gewerbsunfähig  "  er  werbsunfihig  zu  lesen.

–oGarselbrink  Buchdrucker.