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der Kameral--Wissenschaft zum Stu
dium der Rechts Wissenschaft, wie
auch von der nledern zur hdbber#
Chirurgie oder von der Chirurgle zur
Mediein äbertreten wollen, wird den
17. und :B. August dieses Jahrs,
und die Prüfung
à) derjenigen, welche in eine der herests
bestehenden Promotlonen in den evangriischen
Semlnarien zu Täbingen,
Urach, Maulbronn oder Schbuhal
ausgenemmen werden, eder auf eigene
Kesten die Universität für das Sturium
der evangellschen Theolegle bezlehen
wollen, am 3. September und den
folgenden Tagen in dem hiesigen Künigk,
Gymnastum vorgenommen werden.
Es haben sich daher diejenlgen, velche
auf ihre Gesuche um Zulassung zu diesen
Präfungen alcht durch besondere Erlasse
zurückgewlesen worden siad, oder noch zurückgewiesen
weiden, hek denfelben an den
blezu bestimmten Tagen, je Morgzens
7 Uhr, elnzusinden, und Tags zuvor bet
dem Rektor des Gemnastums zu melden.
Stuttgart den So. Juli 1831.
Söselnd.
5. Des Khulgl. Medlenal, Cellegiums.
Von dem Khnigl. Medieinal-Collegsowurde
dem Hauptmann zweiter Klasse,
Med. Dr. Philipp Korl Kröll o. Geimmensteln
nach erstandener Prüäfung in der
Medichn, die Erlaubniß zur Ausübung dleser
Wissenschaft ertheilt.
Stuttgart den 3. August 1831.
Massenbach.
Dienst = Erledigung.
Selne Koͤnigliche Majestät haben
sten Dekrets vom 18. v.
#ge allerböch
#l On erster Klasse, v. Dil-M.
den Lauptma
len, vom zwestem Infanterke-Regimeme,
auf sein Ansuchen Kränklichkeits wegen b
den Denstonsstand versetzt.
Drucksehler.
g. Sp. d die
eryN. 43. S. 449. Sp. 2. J. 11 sin
a -ergrh hat“ der Anfang eines weuen.
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Absatzes. — S. 453. Sp. 2. 3. 13. # ott
„gewerbsunfähig " er werbsunfihig zu lesen.
–oGarselbrink Buchdrucker.