Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro. 61. 
Könisglich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Donnerstag den 25. August 16 21. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfugungen der Departemeents. 
Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Die Abänderung der bisberigen Medicamenten-Tare betreffend. 
Zu Vollziehung des fF. 15 der Instruk- 
tion für das Kdnigl. Medieinlal-Departe- 
ment vom 33. Juni 1807), upnd in Be- 
tracht der Veränderungen, welche die An- 
kaufsprelse mehrerer gangbaren Medicamen- 
ten-Artikel in Folge der neueren Handels- 
Verbältnisse erlitten haben, ist die zuletzt 
bestandene Apotbeker-Tare einer genauen 
Revision unterworfen werden. 
Indem man nun dasjenige, was an der- 
selben abzundern für nithig erachtet wurde, 
zur Nachricht und Nachachtung bekannt 
macht, bemerkt man, daß es In Anschung 
derjenigen Artliel, welche in nachsteben- 
dem Verzeichnisse nicht aufgefährt sind, bef 
den Bestlmmungen der Taxen von 2755 
und 1312 sein Verblelben hat. 
Was die Abzüge betrifft, welche dle 
Apotheker an denjensgen größeren Zahlun- 
gen sich gefallen zu lassen haben, die ihnen 
für leferungen in bffentliche Anstalten und 
bei Epldemlen aus öffentlichen Cassen 
zu lelsten sind, so werden folche für dle 
Medleamenten-Abgabe in bffentliche An- 
stalten auf den achten, für die bei Eplde= 
mien aber auf den zehnten Tbell der nun- 
mehr bestehenden Toxe festgesetzt. 
Stuttgart den 16. August 1821. 
Schmidlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.