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1820 der Criminal-Senat des Koͤniglichen
Gerichtshofs in Eßlingen sein Erkenntniß
dahln ausgesprochen ½
) Daß dle in dem von Friedrich Morderen
Erstehung, und Bezahlung von
der Untersuchungs-Kosten;
3) der vormallge Obmann der Gemelndslok
unterschrlebenen Aufsetz in der
Beilage zu Nro. 7: des Volksfreunde
aus Schwaben vom Jahre 1313, S. 428
enthaltene Beschuldlgungen gegen den
Schulihelß Boger zu Groß-Ingersbelm
und den Bürgermeister Kroll zu
Klein-IngerShelm, ferner dle im Verlaufe
der Untersuchung gegen dle besagten
Personen und die Gemeinde-Depullrten
Metsch und Keller, von
Klein-Ingershelm, nech vorgebrachten
weitern Beschuldigungen von Veruntreuungen
am Gemeindegut und Fölschungen
zum Zweck der Verdeckung von
jenen als gänzlich unerwlesen befunden
worden seyen;
2) daß der Einsender deß obenerwähnten
Artikels im Volksfreund aus Schwaben,
der Bürger und Schueldermeister
Frledrich Morlok zu Gros-Ingersbeim,
wegen des durch Elusendung
dleses Artlkels zum Duuck in einem
bffentlichen Blatte verübten Preß-Vergehens,
zu elner drelwbchigen Festungs
= Arbeltsstrofe, unler Voraus-=sedung
seiner körperlichen Tüchusgkelt zu
Deputirten zu Kleln-Ingerehelm, Andreas
Kofink von da, als erster Urbeber
der in dem angezogenen Arilkel
enthaltenen Anschuldigungen, und Theilnehmer
an der bffentlichen Bekanntmachung
derselben durch den Druck,
und wegen der weltern nochher von ihm
vor Gerscht vorgebrachten unerwiesenen
Bezüchte gegen Boger und Consorten
unter Entbindung von der Instanz binsichtlich
des Verdachts elner hierdurch
verübten Calumnse, zu elner sechswdchigen
Festungs= Arbeltsstrase, unter
tgleicher Voraussetzung seiner kdrperllchen
Tüchtigkeit zu deren Erstehung und
Bezahlung von 3 der Untersucheugs-=Kosten
verurhhellt;
4) der im Laufe der Untersuchung gegen
den Bürgermeister Kroll vergebrachte
Besücht elnes vor mehreren Jahren
verübten Holz-Ercesses an die competente
Verwaltungsstelle verwlesen seyn;
6) gegenwaͤrtiges Erkenntniß aber durch
das Staats- und Regierungs- Blatt
zur dffentlichen Kenntnilß gebracht werden
solle.