Volltext : Staatsbürgerkunde.

Gesetzsammlung
des  Fürstenthums  Reuß  älterer  Linie.
½  1.

(Ausgegeben  den  26.  Jannar  1869.)

 

1.  Patent,
die  im  Jahre  1869  zu  entrichtenden  Landesabgaben  betreffend.
(Publicirt  in  Nr.  2  des  Amts=  und  Nachrichtoblattes.)

Die  für  das  Jahr  18369  in  Gemäßbeit  des  Patentes  vom  28.  Februar  verigen
Jahres  zu  erhebenden  ein  und  zwanzig  terminlichen  Grundstenern  werden  in  felgenden
Terminen  ausgeschrieben:

die  ersten  drei  auf  den  12.  März,

die  vierte  und  fünfte  auf  den  15.  April,

die  sechste  und  siebente  auf  den  13.  Mai,

die  achte  und  neunte  auf  den  23.  Juni,

die  zehnte  und  elste  auf  den  24.  Juli,

die  zwölste  und  dreizehnte  auf  den  27.  August,

die  vierzehnte  und  fünfzehnte  auf  den  21.  September,

die  sechzehnte  und  siebenzehnte  auf  den  22.  Octeber,

die  achtzehnte  und  neunzehnte  auf  den  27.  November,

die  zwanzigste  und  einundzwanzigste  auf  den  29.  December.

Im  Uebrigen  bewendet  es,  soweit  hierau  nicht  durch  Geset  etwas  geändert  wird,
bei  den  durch  das  eingangsgedachte  Patent  festgesetzten  Abgaben.

Greiz,  am  4.  Januar  1869.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung  das.

Dr.  Herrmann.
Brune  Merz.

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