Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
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(Ausgegeben den 26. Jannar 1869.)
1. Patent,
die im Jahre 1869 zu entrichtenden Landesabgaben betreffend.
(Publicirt in Nr. 2 des Amts= und Nachrichtoblattes.)
Die für das Jahr 18369 in Gemäßbeit des Patentes vom 28. Februar verigen
Jahres zu erhebenden ein und zwanzig terminlichen Grundstenern werden in felgenden
Terminen ausgeschrieben:
die ersten drei auf den 12. März,
die vierte und fünfte auf den 15. April,
die sechste und siebente auf den 13. Mai,
die achte und neunte auf den 23. Juni,
die zehnte und elste auf den 24. Juli,
die zwölste und dreizehnte auf den 27. August,
die vierzehnte und fünfzehnte auf den 21. September,
die sechzehnte und siebenzehnte auf den 22. Octeber,
die achtzehnte und neunzehnte auf den 27. November,
die zwanzigste und einundzwanzigste auf den 29. December.
Im Uebrigen bewendet es, soweit hierau nicht durch Geset etwas geändert wird,
bei den durch das eingangsgedachte Patent festgesetzten Abgaben.
Greiz, am 4. Januar 1869.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das.
Dr. Herrmann.
Brune Merz.
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