Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Conrad  Hörcher,  ven  Ferchtenberg,
Oberamts  Oehringen,  dos  von  dem  Gerichtebofe
  zu  Ellwangen  unterm  30.  Junl.
d.  J.  wegen  fhrper  *  Verletzung  und
Stdrung  des  Hausfriedens  wider  sie  ge#-=sälre
  (in  Nro.  53.  S.  538  des  Staats-=und
  Reglerungs  =  Blatts  eingeräckte.)
Straf-Erkenninsß,  unter  Verurthellung.
der  Rekurrenten  in  die  Kosten  zweiter
Instanz,  lediglich  bestärigt;

7.  iIn  der  Rekurssache  des  Carl  kudolg.

v.  Reischach,  von  Rieih,  Oberamts
Walhingen,  das  von  dem  Gerlchtshofe
zu  Eßlingen  unterm  15.  Oktober  d.  J.
wlder  denselben  wegen  wlederhelter  Ueberschreltung
  selner  Consinatlons-Bestimmung,
  wiederholten  mässigen  Umherstreichens
  und  afotischen  Lebenswandels  gefälme
  (in  Nro.  30.  S.  339  des  Staatsund
  Reglerungs  =  Blats  eingerückte!)
Stref-Erkenntniß  hinslichrlich  der  Reats-Bezeichnung
  und  des  Kostenpunkts  bestäilgt,
  binsichtlich  der  Strafbemessung.
aber  abgendert  und  Rekarrent  zu  elnjährigem
  Festungs-Arrest  unter  genauer
Aufsicht,  Übrigens  auch  in  dle  Kesten
zwelter  Instanz  verurtheilt.

Den  24.  Novembes  wurde:

.  In  der  Rekurssache  des  fuspendirten

Pest-Verwalters  Georg  Franz  v.  Stahl
miu  Gmänd,  das  von  dem  Gerichtshofe

in  Ellwangen  unterm  #36.  Jali  d.  J.
wegen  Dienst-Vergehen  wlder  denselbem
hefällte  (in  Nro.  6:.  S.  6  10  des  Staatsund
  Reglerungs  =  Blatts  eingerückke)
Straf-Erkennenß  lediglich  bestärigt,  und.
Rekurrent  in  die  Kosten  zweiter  Instanß
verfällt;  sodann

9.  in  der  Rekurssache  des  Frledrich  Schmly,

von  Hochdorf,  und  den  Eduard  Gruss,
von  Hellbronn,  das  von  dem  Gerschtsbose
  zu  Eßlingen  unterm  6.  Okteberd.
  J.  wegen  versuchter  Rothzucht  wider
sie  gefaͤllte  (in  Mro.  837.  S.  838  des-Staats=
  und  Reglerungs  =  Blatts  elmn
gerückte)  Straf-Erkenniniß,  unter  Verurthellung
  der  Rekurrenten  in  die  Kostem
weiter  Instanz,  lediglich  bestätigt.

Den  37.  Noember  wurder

0.  In  der  Rekurssache  des  Matthlas  Beck,

Stadebaumelsters  und  Färbers  zu  Rottenburg,
  das  von  dem  Gerichtshofe  zu
Täbingen  unterm  13.  Jull  d.  J.  gefällte.
(in  Nro.  638.  S.  616  des  Staats=  und
Reglerungs=  Blakts  elngeräckte)  Straf-Erkenntniß
  abgeändert,  und  Rekurrent
wegen  außeramtlicher  Belhülfe  zu  elner
blos  formellen  Rechnungs=  Fälschung  eines
  Dritten  von  selner  Stelle  eines
Stadtbaumeisters  entlassen,  zu  vlerzehntaͤgiger
  Gefaͤngnißstrafe  verurthellt,  und