Den 19. März
in Leonberg, Reckarsulm, Tübingen, Suljz,
Cra#lsheim, Welzheim, Blaubeuren,
Ravensburg.
Den :2. März
in Valhingen, Weinsberg, Nürtingen,
Heorb, Ellwangen, Galldorf, Wiblingen,
Saulgau.
Den 36. März
in Maulbronn, Ludwigsburg, Urach, Retten-
burg, Ulm, Riedlingen, Stadt Stuttgart.
Den 29. März
in Reutlingen.
Hlerzu werden die Militärpflichtigen, an
deren Altersklasse heuer die Reihe der Aus-
bebung ist, nämlich die im Jahr 18.1 ge-
bornen Jünglinge, unter den im Rekruti-
rungs = Gesetz vom 7. August 1819 ange-
drohten Rechtsnachtheilen hierdurch vorge-
laden, wobel zu ihrer Belehrung folgendes
bemerkt wird:
1.) Jeder Militärpflichtige hat sich an
dem Tage der Aushebung in dem
Hauptort desjenigen Oberamtsebezirks,
dem er nach den Bestimmungen des
Art. 6. des Rekrutirungs-Gesetzes an-
gehdrt, einzufinden.
2.) Diejenigen, welche eine Befresung
wegen Familien-Werhältnisse Cals eln-
Age oder älteste Söhne u. s. w.) oder
wegen Berufs (als Studirende, Schul-
proolsoren u. s. w.) ansprechen, kbn-
nen solche durch ihre Eltern, Vor-
münder oder sonstige Bevollmächtigte
geltend machen; dagegen
5.) wird jeder, welcher bel der Aus-
bebung nlicht erscheint, fär dlensttüch-
tig angenommen, in so ferne seine
Diienstuntüchtigkelt ulcht notorlsch ist.
4.) Wer einen Befrelungsgrund bel der
Aushebung anzuführen versäumt, kann
solchen späterhin nicht mehr geltend
machen; auch hat
5.) absichtliches eder verschuldetes Weg-
bleiben von der Aushebung die weitere
nachthellige Folge, daß der Mlchter-
schelnende, in so ferne lhn die Reihe
trift, und keine Befreiung fär ihn
nachgewiesen wird, unwl#derruflich zum
Contingent bezelchnet, und seiner Zei#t
mit verlängerter Dienstzeit eingereihr,
in so ferne ihn aber die Reihe nicht
trifft, mit Gefängnißstrase belegt wird.
6.) Gegenwärtiger Aufruf gilt allen Milli-
tärpflichtigen, denen keine besondere
Ladung zugekemmen sepn sollte, be-
sonders aber denen, welche als abwe-
send in Nummer :o der Siuntgar-
ter allgemeinen Anzeigen namentlich
angeführt sind.
Stattgart, den #5. Februar 83:22.