Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

3) 
Bel dem Brrefwechsel unter sich in 
Gegenständen des Staats-Dlenstes 
haben sie ebenfalls ihre Mittheilungen 
elnander unfrankirt zuzusenden, so daß 
in solchen Angelegenheiten nicht für 
Briefschaften, welche der Post aufce#- 
geben, sondern nur für solche, welche 
von der Post abgegeben worden sind, 
eine Porto-Rechnung bei der Central- 
oder Kreis-Stelle und bei dem an 
ihrem Sigßze beflndlichen Postamte ge- 
führt werden darf. 
4) In Prioat = oder Partbie-Sachen 
5) 
aber sind von den Kreis-Seellen, in 
deren Bezirk dle Parthle angesessen 
oder verhaftet ist, ihre Mi#thellungen 
an Central= und andere Kreis-Stellen 
zu franklren, dagegen werden von 
allen diesen Stellen dergleichen Brlef- 
schaften unfrankirt den erstern zuge- 
sendet. 
Von den so eben gedachten Porto= 
Auslagen in Parthle-Sachen wird das 
betreffende Bezirksamt entweder mit- 
telst eines kurzen Belsatzes am untern 
Rande der nächsten Ausfertigung in 
derselben Sache, oder im Fall sich 
hiezu im Laufe des Monats keine 
Gelegenhelt ergeben sollte, mirtelst 
eines am Schlusse jedes Monats ab- 
286 
X 
zusendenden Verzeichhĩsses in Kennt- 
niß gesetzt, in beiden Faͤllen aber der 
Betrag von dem Aufgabe-Postamt 
nachgenommen, durch das Abgabe- 
Postamt von dem Bezitksamt und 
durch letzteres von dem Bethelligten 
wieder eingezogen. 
Im Fall jedoch der Bethhelligte 
(der Inquistt c.) offenkundigermaßen 
keln Vermgen besttzt, und somlt der 
Fiskus die Kosten zu tragen hat, dür- 
fen die Porto-Auslagen der Central= 
und Kreis-Stellen ohne Wieder-Ein- 
zug vom Bezirksamte als Dienst- 
Sache verrechnet, und die Schreiben 
auf der Adresse (K. D. S.) bezeich- 
net werden. 
6) Ueber den zum Ersatz aus der Staats- 
Kasse geeigneten Porto-Aufwand der 
Kreis-Beßbrden (in Dienst. Sa- 
chen) ist von diesen vlerteljährlich eln 
Verzeichniß, je auf den letzten Tag 
der Monate März, Juni, September 
und December an das Ministerium 
einzusenden, um die baare Bezahlung 
an das Postamt einzuleiten. Den 
zu Stuttgart befindlichen Central- 
Stellem wird das Kbnigl. Haupt- 
Postamt wie bisher olerteljährige 
Verzeichnisse äbergeben, welche unter
	        
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