Großberzogthum Baden, Schafknecht
zu Bowlesen, wegen verübter bedeuten-
der Körper-Verletzung, so wie wegen
wissentlichen Ankaufs elner entwendeten
Sache, neben Bezahlung der Kur-Arrest-
und der Untersuchungs-Kosten, mit
olermonatlicher Festungsstrafe belegt.
An demselben Tage wurde:
11. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Oehringen verhandelten Untersu-
chungssache:
a) Gearg Ham, von Scheppach, wegen.
zwel qualiflcirter und zwei ausgezeichne-
ter klelner Diebstähle, wegen zwel klei-
ner Betrögerelen, und mittelst Entwaff-
nung seines Begleiters bewirkter Emwei-
chung auf dem Transport, so wie wegen
mehrjihriger Landstreicherel, über die be-
relts im Jahr 1817 gegen ihn erkannte
dreimonatliche Festungsstrafe und
neunmonatliche Reklusion, noch zu
welterer ein und einhalbjährlger
Festungsstrafe und nachheriger welterer
einjährlger Reklusion ineinem Zwangs=
Arbeitshause;
b) August Christian Hinderer, von Un-
terhambach, wegen eines quallficirten
und eines ausgezelchneten wlederholten
*
Diebstahle, auch mebrjähriger Landstrei,
cherei, unter Vorbehalt eines Strafzu-
sates, zu achtmonatlicher Zuchthaut-
strafe in Gotteszell, und nachheriger
achtmonatlicher Reklusion in einem
Zwings-Arbeitshaufe verurtheilt. «
Den 27. April wurde:
12. in der vor dem Oberamtsgerichte Gmuͤnd
verhaudelten Untersuchungesache, der ge-
wesene Schultihelß Johann Geerg Maler,
von Mdaglingen, wegen gegen den vor-
maligen Oberamtmann MlIz zu Gmänd,
und gegen den gewesenen Schultheißen
Elser zu Mdgglingen wlederholt und in
unmittelbaren Eingaben vorgebrachter fal-
scher Anschuldlgungen, desgleichen we-
gen der an dem Oberamt Gmänd und an
den Ortsvorstehern zu Mbgglingen, so
wie an dem Unteramts-Arzt Dr. Straub
zu Heubach, und dem Bürger Sebastian
Frank in Mögglingen verübten oͤffentli-
chen Verbal-Injurien, und endlich wegen
zu Schulden gebrachter Widersertzlichkeit
und Unbotmäßigkeit gegen obrigkeltliche
Verfügungen, neben Bezohlung der Un-
tersuch ngs = Kosten, zu oiermonatli-
cher Zuchthausstrafe in Gotteszell ver-
urihellt.