Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Anderungen
bei  den  Bauinspektionen.


130  Anderungen  bei  den  Bauinspektionen.

räte  beigelegt  worden.  Die  gleiche  Amtsbezeichnung  haben  die  technischen
Dirigenten  der  Verwaltung  der  Märkischen  Wasserstraßen  in  Potsdam  und
der  Kanalbaudirektionen  in  Essen  und  Hannover  bei  Einrichtung  dieser  Behörden
  erhalten.

Den  Regierungs=  und  Bauräten  ist  ferner  durch  den  Allerhöchsten  Erlaß
vom  21.  September  1005  das  Stimmrecht  in  den  Plenarversammlungen
der  Regierung  in  dem  Umfange  beigelegt  worden,  in  dem  es  den  für  den
höheren  Verwaltungs=  oder  Justizdienst  befähigten  Mitgliedern  der  Regierung
zusteht.

Die  erhebliche  Zunahme  bedeutender  bautechnischer  Geschäfte  bei
einigen  Regierungen  hat  teils  zur  Errichtung  neuer  Regierungs=  und  Bauratsstellen,
  teils  zur  Umwandlung  von  Bauinspektorstellen  in  Regierungs=  und
Bauratsstellen  geführt.  Die  Zahl  dieser  Stellen  hat  sich  demgemäß,  unter
Hinzurechnung  der  Oberbauratsstellen,  von  108  im  Jahre  1000  auf  173  im
Jahre  1000  erhöht.  Dementsprechend  ist  der  Etatsansatz  für  die  Gehälter
beider  Beamtenkategorien  von  033  000  .K  auf  1073700  K  gestiegen.  Neben
dem  Gehalte  von  1200  4  bis  7200  /  beziehen  nach  der  neuen  Besoldungsordnung
  die  Oberbauräte  noch  eine  pensionsfähige  Zulage  von  1200  %
und  das  dienstälteste  Drittel  der  Regierungs=  und  Bauräte  eine  solche  von
600  K.

Den  Bauinspektoren  bei  den  Regierungen,  die  den  Rang  der  Räte
4.  Klasse  besitzen,  ist  durch  den  vorerwähnten  Allerhöchsten  Erlaß  vom
21.  September  1005  ein  Stimmrecht  in  den  Plenarversammlungen  der  Regierungen
  in  demselben  Umfange  wie  den  Regierungs=  und  Bauräten  und
den  dort  beschäftigten  bautechnischen  Hilfsarbeitern  ohne  den  Rang  der
Räte  4.  Klasse  ein  Stimmrecht  in  dem  Umfange,  wie  es  bis  dahin  die  Assessoren
hatten,  beigelegt  worden.

Die  Tatsache,  daß  verschiedene  Ortsbaubeamte  dienstlich  überbürdet
waren,  nötigte  in  mehreren  Regierungsbezirken  zur  Vermehrung  der  Bauinspektorstellen.
  In  einzelnen  Fällen  konnte  diese  Entlastung  durch  eine
andere  Abgrenzung  der  Dienstbezirke  erreicht  werden.

Die  Zahl  der  Bauinspektoren  ist  von  530  im  Jahre  1000  auf  601
im  Jahre  1000  gestiegen.  Entsprechend  dieser  Stellenvermehrung  erhöhten
sich  die  etatsmäßigen  Mittel  für  die  Gehälter  von  2  400  000  M  auf
2  057000  A.  Die  Besoldungsverhältnisse  der  Bauinspektoren  sind  inzwischen
günstiger  geworden.  Denn  wenn  auch  durch  die  neue  Besoldungsordnung  das