Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

saͤmtliche  Kosten  zu  einer  viermonatlichen
  Zwangs-Arbeitshausstrafe  zu
Ulm,  und

12.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Leutkirch
  in  Untersuchung  gekommene  Magdalene
  Kramer,  von  Illereichen  im
Königreiche  Vaiern,  wegen  wiederholten
verbotswidrigen  Betreteno  des  Königreichs
  und  wiederholter  Landstreicherei,
so  wie  wegen  Lügen  vor  Gericht,  neben
dem  Ersaße  sämtlicher  Kosten  zu  einer
fünfmonatlichen  Zuchthausstrafe  zu
Markgröningen  nebst  Willkomm  und
Abschied  und  nachheriger  Ausweisung
aus  dem  Königreich  unter  Androhung
geschärfter  Strafse  auf  den  Wiederbetretungsfall.


Den  23.  December  wurde:

13.  auf  den  Grund  der  vor  dem  Oberamtsgerichte
  Tettnang  gepflogenen  Untersuchung:


a)  Andreas  Hanser,  von  Oberzell,  wegen
  Unterschlagung,  neben  dem  Ersatz
des  Schadens,  seiner  Arrest-Azungsund
  à  der  Untersuchungs-Kosten  zu
viermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe;


b)  dessen  Sohn,  Johann  Hanser,  wegen
  wiederholten  Pferde-Diebstahls,
neben  dem  Ersat  des  gestifteten  Schadens,
  seiner  Arrest-Azungs=  und  #  der

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Untersuchungs-Kosten  zu  einer  vier

und  einhalbmonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe

  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurden
vberurtheilt:

144  Anne  Marie  Drescher,  von  Saulgau,

  wegen  ersten  Unzuchts-Bergehens,
Verheimlichung  ihrer  Schwangerschaft
und  Entbindung,  neben  dem  Ersuze
ihrer  Arrest=  und  Azungs=  und  der
Untersuchungs-Kosten  zu  einer  viermonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu  Markgröningen;


15.  Genoseva  Gschwend,  von  Upflamör,

Oberamts  Riedlingen,  welche  bei  dem

Oberamtegerichte  Saulgau  in  Unterfuchung

  gekommen,  wegen  eines  großen

und  im  rechtlichen  Sinne  zweiten  Diebstahls,

  wegen  Scortations-Vergehene,
nachgefolgter  Theilnahme  an  einem  kleinen
  Diebstahl  und  zweiten  Rückfalles
in  das  Vergehen  des  Vagirens  und
Berielns,  neben  Verfällung  in  ihre  Arrest-Azungs--
  und  einen  Theil  der  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  in  den  Ersatz
des  gestifteten  Schadens,  unter  Einrechnung
  eines  Theils  des  erstandenen  Arrests,
  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe

  zu  Markgröningen  und  nachheriger

  Einsperrung  in  das  Zwangs=Arbeitshaus
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter