saͤmtliche Kosten zu einer viermonatlichen
Zwangs-Arbeitshausstrafe zu
Ulm, und
12. die bei dem Oberamtsgerichte Leutkirch
in Untersuchung gekommene Magdalene
Kramer, von Illereichen im
Königreiche Vaiern, wegen wiederholten
verbotswidrigen Betreteno des Königreichs
und wiederholter Landstreicherei,
so wie wegen Lügen vor Gericht, neben
dem Ersaße sämtlicher Kosten zu einer
fünfmonatlichen Zuchthausstrafe zu
Markgröningen nebst Willkomm und
Abschied und nachheriger Ausweisung
aus dem Königreich unter Androhung
geschärfter Strafse auf den Wiederbetretungsfall.
Den 23. December wurde:
13. auf den Grund der vor dem Oberamtsgerichte
Tettnang gepflogenen Untersuchung:
a) Andreas Hanser, von Oberzell, wegen
Unterschlagung, neben dem Ersatz
des Schadens, seiner Arrest-Azungsund
à der Untersuchungs-Kosten zu
viermonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe;
b) dessen Sohn, Johann Hanser, wegen
wiederholten Pferde-Diebstahls,
neben dem Ersat des gestifteten Schadens,
seiner Arrest-Azungs= und # der
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Untersuchungs-Kosten zu einer vier
und einhalbmonatlichen Festungs-Arbeitsstrafe
verurtheilt.
An demselben Tage wurden
vberurtheilt:
144 Anne Marie Drescher, von Saulgau,
wegen ersten Unzuchts-Bergehens,
Verheimlichung ihrer Schwangerschaft
und Entbindung, neben dem Ersuze
ihrer Arrest= und Azungs= und der
Untersuchungs-Kosten zu einer viermonatlichen
Zuchthausstrafe zu Markgröningen;
15. Genoseva Gschwend, von Upflamör,
Oberamts Riedlingen, welche bei dem
Oberamtegerichte Saulgau in Unterfuchung
gekommen, wegen eines großen
und im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls,
wegen Scortations-Vergehene,
nachgefolgter Theilnahme an einem kleinen
Diebstahl und zweiten Rückfalles
in das Vergehen des Vagirens und
Berielns, neben Verfällung in ihre Arrest-Azungs--
und einen Theil der Untersuchungs-Kosten,
so wie in den Ersatz
des gestifteten Schadens, unter Einrechnung
eines Theils des erstandenen Arrests,
zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe
zu Markgröningen und nachheriger
Einsperrung in das Zwangs=Arbeitshaus
zu Ulm bis zu erprobter