Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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vom  6.  December  daskvorstehende  Erkenntnitß
  dahin  gemildert,  daß  der  Verurtheilten
  die  Todesstrafe  aus  Gnaden
erlassen  sepn  und  an  die  Stelle  derselben
  eine  Freiheitsstrafe  von  fünf
und  zwanzig  Jahren  in  dem  Zuchthause
  zu  Ludwigsburg  treten  soll;

4.  Gegen  nachbenannte  bei  dem  Oberamtögerichte

  Riedlingen  in  Untersuchung

gekommene  Personen  hat  der  Criminal-=senat
  des  königlichen  Obertribunals  auf
die  von  Amtswegen  geschehene  Vorlegung
  zur  Revision  unterm  2y.  August

162:  nachbemerkte  Strafen  erkannt,

welche  von  Seiner  Königlichen  Majestät

  nach  höchster  Entschließung  vom

6.  December  nicht  gemildert  worden

sind:

)  gegen  Gottlieb  Schempp,  von  Erkenbrechtsweiler,
  wegen  vier  im  Complott
  und  theilweise  unter  erschwerenden
  Umständen  verübter  Raub-Verbrechen,
  wegen  wiederholter  ebenfalls
in  Genossenschaft  verübter  zum  Theil
qualifizirter  Diebstähle,  gewaltsamer
Widersehlichkeit,  Landstreicherei  und
weiterer  Vergehen,  neben  Verfällung
in  seine  Arrest-,  Azungs=  und  einen
angemessenen  Theil  der  Untersuchungsund
  Vertheidigungskosten,  eine  zwanzigjährige
  Zuchthausstrafe  in  Got-113



teszell,  mit  der  Bestimmung,  daß  nach

Verfluß  von  18  Jahren  über  das  Betragen
  des  Inquisiten  vom  Zuchthaus-Rflegamt
  wegen  erwaiger  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  nach  erstandener
  Strafe,  Bexicht  zu  erstatten
sey;

b)  gegen  Joseph  Schaich,  von  Straß,
koͤniglich  Baierschen  Landgerichts  Unterguͤnzburg,

  wegen  drei  im  Complott
und  theilweise  unter  erschwerenden  Umstaͤnden
  veruͤbter  Raubverbrechen,  wegen
  mehrfacher  großentheils  qualifizirter
  und  ebenfalls  in  Geuossenschaft  begangener
  Diebstaͤhle,  Landstreicherei  und
weiterer  Vergehen,  unter  Verfaͤllung
in  seine  Arrest-,  Azungs=  und  einen
Theil  der  Untersuchungs=  und  Vertheidigungskosten,
  eine  siebenzehnjährige
  Zuchthausstrase  zu  Gotteszell,
und  nachherige  Ausweisung  aus
dem  Königreiche  unter  Bedrohung  mit
empfindlicher  Strase  auf  den  Wiederbetretungofall;


We)  gegen  Eustach  Maier,  von  Magenbuch,

  im  Fürsienthum  Sigmaringen,
wegen  zwei  im  Complott  und  theilweise
unter  weiter  erschwerenden  Umständen
verübter  Raubverbrechen,  wegen  wiederbolter,
  theils  qualifizirter,  theils
unter  erschwerenden  Umständen  und  in