Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

10.) Holzhauer- Loͤhne, 
11.) Kosten der Wegarbeiten, der Wild- 
sulzen, Sohlen, Richtstaͤtten ꝛc. 
1.) Forstgerechtigkeits = Abgaben für 
Mäöhlen, Jagd-Deputate 2c. 
15.) Kosten wegen Ausübung der Ferst- 
gerichtsbarkeit. 
g. 13. 
F)Die Sorge für Erledigung der Acti- 
Ausstände sowohl, als der Passiv- 
Räkstände, welche sich auf vie — der 
Aufsicht der Kammern anvertrauten 
Verwaltungs= Gegenstände beziehen, 
insbefondere: 
1.) Prüfung der Ausstands-Verzeich= 
nisse und Ertheilung der nöthigen 
Weisungen an die Beamten. 
.) Bewilligung von Borgfristen oder 
Zerschlggung der Schuldigkeiten in 
Zieler gegen Leistung vollständiger 
Sicherheit, wenn die Schuld nicht 
über Zoo fl. beträgt; Borgfristgesuche 
von größerem Belange sind dem Fi- 
nanz-Ministerium vorzulegen. 
3.) Bewilligung von Nachlässen, wenn 
es sich hiebei bloß um Anwendung 
von Verträgen oder von Bestimmun- 
gen der Lagerbücher und eines rechts- 
beständigen Herkommens handelt. 
4.) Begutachtung der an das Finanz- 
Ministerium zu bringenden Nachlaß= 
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Gesuche, wenn die Anwendung jener 
Bestimmungen zweifelhaft ist, oder 
ein Nachlaß bloß aus Gruͤnden der 
Billigkeit oder aus Gnade nachgesucht 
wird. 
Gesuche um Nachlaß von Inqui- 
sitions= und Azungs-Kosten sind bei 
den Justizstellen anzubringen, von 
welchen sie dem Justiz-Ministerium 
vorgelegt werden, das sodann mit 
dem Finanz-Ministerium Rücksprache 
darüber nimmt. 
5.) Erkennung über Abverdienung von 
Ausständen an Strafen und Inquisi- 
tions-Kosten, welche in Geld nicht 
einzubringen, gleichwohl aber zur 
Niederschlagung nicht geeignet sind. 
6.) Genehmigung der Accorde über 
tbeilweise, baare oder zielerweise Be- 
zahlung von Ausständen an Srrafen, 
Inquisitions-Kosten und dergl. gegen 
Nachlaß des Ueberrests, wenn zu 
vollständiger Erhebung keiue nahe 
Aussicht.verhanden ist, und für accor- 
dirte Zieler Sicherheit gelkister wird. 
7.) Erkennung über Abgangs-Verrech- 
nung von Ausständen, deren Bezah- 
lung auf keine Weise mehr zu hoffen, 
und auf deren bald möglichste Entfer- 
nung aus den Ausstands-Verzeich= 
nissen aller Bedacht zu nehmen ist.
	        
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