10.) Holzhauer- Loͤhne,
11.) Kosten der Wegarbeiten, der Wild-
sulzen, Sohlen, Richtstaͤtten ꝛc.
1.) Forstgerechtigkeits = Abgaben für
Mäöhlen, Jagd-Deputate 2c.
15.) Kosten wegen Ausübung der Ferst-
gerichtsbarkeit.
g. 13.
F)Die Sorge für Erledigung der Acti-
Ausstände sowohl, als der Passiv-
Räkstände, welche sich auf vie — der
Aufsicht der Kammern anvertrauten
Verwaltungs= Gegenstände beziehen,
insbefondere:
1.) Prüfung der Ausstands-Verzeich=
nisse und Ertheilung der nöthigen
Weisungen an die Beamten.
.) Bewilligung von Borgfristen oder
Zerschlggung der Schuldigkeiten in
Zieler gegen Leistung vollständiger
Sicherheit, wenn die Schuld nicht
über Zoo fl. beträgt; Borgfristgesuche
von größerem Belange sind dem Fi-
nanz-Ministerium vorzulegen.
3.) Bewilligung von Nachlässen, wenn
es sich hiebei bloß um Anwendung
von Verträgen oder von Bestimmun-
gen der Lagerbücher und eines rechts-
beständigen Herkommens handelt.
4.) Begutachtung der an das Finanz-
Ministerium zu bringenden Nachlaß=
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Gesuche, wenn die Anwendung jener
Bestimmungen zweifelhaft ist, oder
ein Nachlaß bloß aus Gruͤnden der
Billigkeit oder aus Gnade nachgesucht
wird.
Gesuche um Nachlaß von Inqui-
sitions= und Azungs-Kosten sind bei
den Justizstellen anzubringen, von
welchen sie dem Justiz-Ministerium
vorgelegt werden, das sodann mit
dem Finanz-Ministerium Rücksprache
darüber nimmt.
5.) Erkennung über Abverdienung von
Ausständen an Strafen und Inquisi-
tions-Kosten, welche in Geld nicht
einzubringen, gleichwohl aber zur
Niederschlagung nicht geeignet sind.
6.) Genehmigung der Accorde über
tbeilweise, baare oder zielerweise Be-
zahlung von Ausständen an Srrafen,
Inquisitions-Kosten und dergl. gegen
Nachlaß des Ueberrests, wenn zu
vollständiger Erhebung keiue nahe
Aussicht.verhanden ist, und für accor-
dirte Zieler Sicherheit gelkister wird.
7.) Erkennung über Abgangs-Verrech-
nung von Ausständen, deren Bezah-
lung auf keine Weise mehr zu hoffen,
und auf deren bald möglichste Entfer-
nung aus den Ausstands-Verzeich=
nissen aller Bedacht zu nehmen ist.