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n.) Fe# die Behandlung einer Schlagader, Geschwulst, so wie für dieselbe
Behandlung großer Schlagadern wegen anderer organischer Ver-
lehungen dersell en
)dburch Druck mittelst Maschinen und Einwicklung des ganzen Glle-
bes, itt wie bei der Behandlung eines bedeutenden Knochenbruchs
anzurechnen.
h) durch die Operation, und zwar
A) an der Kopf- 4 3. 0. oder dem ebern Theile der Schenkel-
Schlagader Aff. —xr.
bb) an andern Stellen im weiteren Verlauf bieser Schlagadern
an den betreffenden Glieden .dofl. —kr.
g2.) Fuͤr Heilung von Blut-Aderkröpfen (vari) burch Operation .Sfl. Zokr.
93.) Fuͤr Trennung zusammengewachlener dinger oder Zehen, je fuͤr
einen .aufl. —kr.
94.) Fuͤr die Abnahme des Oberarms aus dem Schuleer Gelenke Zůfl. bis 4fl.
95.) Für die Abnahme des Schenkels aus dem Hüft-Gelenke 40fl. bis Sofl.
96.) Für die Amputation des Ober= und Vorder-Arms, Ober- und
Unterschenkels, wenn sie ohne besondere Schwierigkeit ist, auch für
Abnahme aus dem Knie-, Ellenbogen- und Hand. Gelenke affl. bis 33fl.
9.) Für die Abnahme des Vorderfuffes aus der Fuff-Wurzel (larsus). # fl. —kr.
96.) Für die Abnahme eines jeden Fingers und Zehen oder seiner Glie-
der, im Zusammenhang des Knocheno oder aus dem Gelenk 5 fl. bis 1# fl.
99.) Für die Ausschneidung beweglicher krankbaster Concremente aus
den größeren Gelenken .#n fl. —-zkr.
roo.) Beinbrüche, welche ganz einfach si ab, und eines seltenen Verbandes
bedürfen, werden im Allgemeinen so angerechnet, daß die Mühe
des jedesmaligen Verbands, den Ansatz fär jeden Beinbruch haupt-
sächlich bestimmt: Der Nasenbeinbruch, Brust-, Rippen-Beinbruch
bedürfen als Bruch keiner großen Mühe beim Verband, daher
laun fuͤr ihre Heilung gerechnet werden .· Söff. —kr.