Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Da der Rechts-Consulent Keppler, 
in Biberach, seinen Wohnsit verändert 
und zu seinem künftigen Aufenthaltsorte 
Altdorf, Oberamto Ravensburg, gewéhlt 
hat, so wird solches zu öffentlicher Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 16. Februar 18-5. 
Maucler. 
8.) Des Departements des Innern: 
des Minesterium des Innern. 
a) Bekanntmachung, die Einrichtung der Taubstummen-Anstalt zu Gmünd und der mit derselben 
zu vereinigenden Blinden-Austalt brireffend. 
Seine Königliche Majestät haben 
Ihre besondere Aufmerbsamkei: auf eine 
der bedauernswürdigsten Menschenklassen, 
die Taubstummen und Blinden, gerichtet, 
die bei den eigenthümlichen Hindernissen, 
welche ihnen in der Ausbildung und dem 
Gebrauch ihrer geistigen und korperlichen 
Fähigkeiten von der Natur selbst in den 
Weg gelegt sind, und bei der hieraus für 
sic entstehenden Abhängigkeit von fremder 
Hülfe, die öffemliche Fürsorge in ausge- 
zeichnetem Grade in Anspruch nehmen. 
Die Zahl dieser Unglücklichen im König- 
reich ist ausgenommen, über ihre Verhält= 
nisse, die Unterstüßung, die sie genießen, 
die Bildungs fähigbeit der Tüngeren unter 
ibnen sind ind Einzelne gehende Notizen 
eingezogen worden. Ueberraschend groß 
zeigte sich hiebei sowohl die Zahl derselben 
im Allgemeinen als inebesondere auch 
die Zahl derjenigen unter ihnen, die, selbst 
mitrelloß, ganz auf die Unterstühung, die 
ihnen fremdes Mitleid zukommen läßt, 
angewiesen find. 
Als dic bräftigste Untersiützung, die die- 
sen bedauernswürdigen Menschen von Seite 
des Staats zu Theil werden könne, stellte 
sich bei der deshalb angestellten Erwägung 
die Sorge für ihre Erziehung und Bil- 
dung durch einen auf ihren Zustand be- 
rechneten methodischen Umerricht dar. 
Durch eine Anstalt, welche diesen Unter- 
richt sich zur eigenthümlichen Aufgabe 
machte und ihn theils unmittelbar bei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.