fängniß verübten Diebstähle und Prel-
lereien, auch eines schon zuvor began-
genen Betrugs, so wie wegen frechen
Lügens vor Gericht, neben der ihm schon
früher wegen mehrerer Diebstähle zuer-
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kannten, aber noch nicht vollzogenen.
zweimonatlichen Festungs-Arbeits-
strafe zu einem Zusah von einem und
einem halben Monat und zu 2à5
Stockstreichen, so wie zum Ersatz des
Schadens, seiner Haft= und sämtlicher
Untersuchungs-Kosten.
Den 35. Januar wurden ver-
urtheilt:
5. auf den Grund der von dem O.A. Ge-
richte Freudenstadt geführten. Unterfi#=
chung, Michael Rothfuß, von Sim-
mersfeld, O. A. Nagold, wegen mehre-
rer gewerbsmäßig verübten, durch Jäl-
schung erschwerten Betrügereien und
Betrugs-Versuche, neben der Verbind=
lichkeit zum Ersatz des verursachten
Schahens und zu Bezahlung seiner
Haft = und sämtlicher Untersuchungs-
Kosten- zu, viermonratlicher Fe-
sungs-Arheitastrafe;
6. Michael Wuchter, von Ofterdingen,
O. A. Rottenburg, wegen thätlicher und
wrtlicher Injurken gegen feinen Vater,
sodann wegen Widersetzlichkeit gegen
obrigkeitliche Diener, auch grober Be-
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schimpfung und Drohung gegen seine
Vorgesetzte, insbesondere gegen seinen
Ortsvorstand, endlich wegen Conku-
binats, welche Verbrechen jedoch in
formeller Beziehung zum Theil als ge-
mildert erscheinen, neben der Verbind-
lichbeit zu Bezahlung seiner Haft= und
& der Untersuchungs= Kosten zu drei
und einhalbmonatlicher Festungs=
Arbeitsstrase;
Martin Leyh, von Rübgarten, O. A.
Tübingen, auf den Grund der von dem
O.A.Gerichte Rottenburg geführten Un-
tersuchung wegen eines großen und
wiederholten, im rechtlichen Sinn fünften
Diebstahls, neben der Verbindlichkeit
zu Bezahlung seiner Haft= und sämtli-
cher Untersuchungs-Kosten zu fünf-
zehenmonatlicher Zuchthausstrase in
Markgröningen und nachheriger Ein-
schlieftung in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer eines Jahrs;
. Catharine Stephan, von Oberboi-
hingen, O. A. Nuͤrtingen, auf den Grund
der von dem O. A. Gerichte Tuͤbingen ge-
fuͤhrten Untersuchung, wegen wiederhol-
ten Vagirens und unzuͤchtigen Lebens,
sodann wegen verbotswidrigen Wieder-
eintritts in die Residenz und Angabe
eines falschen Namens, auch wegen Luͤ-