narien oder bei hiezu legitimirten Schul-
meistern ihre Lehrzeit zubrinngen wollen,
den .. und 5. pril d. J. im S#hallehrer-
Seminar zu Eßlingen die Prüfung ihrer
Vertenmnisse, und ihrer Fähigkeiten für
diesen Veruf zu erstehen haben. Der
4. und 5. April wird zur Vorprüfung der-
jerigen Junglinge bestimmt, welche um
Aufnahme in das Chlinger Seminar selbst
gebeten haben. Sämrliche Dekanat= und
Pfarrämter werden hiemit angewiesen,
nicht nur dafür besorgt zu soyn, daß die
Bittschriften um Zulassung zum Schul-
stand wie um Aufnahme in das Seminar
unter genauer Beobachtung der vorge-
schriebenen Form unfehlbar im Monat
März bei der unterzeichneten Stelle ein-
laufen, indem jede spärter einlaufende Vine
dieser Art für das gegenwärktige Jahr obn
Wirkung bleibt, sondern auch die gerans=
ten Prufungo= Tage den in ihrem #aut
befindlichen Birtstellern genau und mit
dem Anhang bekannt zu machen, dö se,
ohne auf besondere Erlasse zu warten, sih
den Tag vor dem festgesehten Termin in
Eßlingen einzufinden, und der gesehlichen
Prüfung zu unterwerfen haben, von de-
ren Erfolg erst die Entscheidung über ihre
Bitte abhängt. Wer diese Prüfungs=
Terminc versäumt, wird für dieses Jahr
nicht mehr zugelassen.
Satnurtgart den 28. Februar 13;3.
Wachter.
"B.) Der Departements des Innern und der Finanzen:
der Ministerken des Innern und der Finanzen.
Auerkennung der Rheinisch= Weslündischen Handels-Kompaguie und Schutz für diesclbe
im Königreich.
Seine Königliche Majestät haben
vermöge höchster Entschließung vom 11.
v. M. der Rheinisch-Westindischen Han-
dels-Kompagnie zu Elberfeld, deren Plan
koufmännische Geschäfte nach Westindien,
Nord= und Süd-Amerika eder auch nach
anderen Weltgegenden bezweckt, und zwar,
was die Auofuhr betrifft, ausschließlich
mit deutschen Kunst= und Natur-Erzeug"
nissen, theils für eigene Rechnung, theilo