Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

* 
Nro. 19. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Mitrwoch, den a. April 13823. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Februar 1623 von den Gerichrehfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntniste 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Februar sind von sämtlichen Gerichtshôfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erlenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, dasi nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits-Strase erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-= 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 3. Februar wurde: Theodor Rathmann aus Alt-Stre- 
1. in der Rekurssache des vormaligen liz, im Großherzogthum Meklenburg- 
Apotheker-Gehülfen, Adolph Friedrich Serelitz, das von dem Gerichtshofe zu
	        
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