Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Eßlingen, wegen Landstreicherei, großer 
wiederholter, gewerbsmäßig getriebener, 
ausgezeichneter Betrügercien, versuchter 
Bigamie und grober Lügen vor Gericht, 
wider denselben unterm à:8. November 
U. J. gefällte (S. 930. des Reg. Vlatts 
v. J. enthaltene) Straf-Erkenntniß, 
unter Verurtheilung des Rekurrenten 
in die Kosten zweiter Instanz) lediglich 
bestatigt. 
* 
Den 11. Februar wurde: 
in der Rekurssach des Johann Georg 
Biswanger, von Morstein, O. A- 
Gerabronn, das von dem Gerichtshofe 
zu Eßlingen wegen Fälschung und wie- 
derholten Diebstahls wider ihn unterm 
4. December r. J. gefällte (S. 87. des 
Reg. Blatts vom Jahr 1823 eingerückte) 
Straf-Erkenntniß, unter Verurtheilung 
des Rekurrenten in die Kesten zweiter 
Instanz, lediglich bestätigt; 
in der Rekurssache der Rosine Hägele, 
von Marbächle, O.A. Gaildorf, der 
eingelegte Reburs gegen das wider sie 
von dem Gerichtohofe zu Eßlingen, we- 
gen Widersetzlichkeit und Injuricn ge- 
gen den Schultheißen, wegen Verläum- 
dung und grundloser Bezüchte gegen 
einen Gensdarmen, unterm 4. Januar 
d. J. nachträglich ausgesprochenel S.2zor. 
des Reg. Blatts von 1623 enthaltene) 
256 
Straf-Erkenntniß wegen Mangels einer 
gegruͤndeten Beschwerde verworfen. 
Den 15. Februar wurde: 
4. in der Rekurssache des Johann Philipp 
Hanselmann, von Hornberg, O.M. 
Gerabronn, das von dem Gerichtstese 
zu Ellwangen wegen Real-Injrin 
und dadurch unvorsäglich verschuldeter 
Tödtung, wider denselben unterm 3.D5 
cember v. J. gefällte (S.gz. des Reg. 
Blatis von 1835 enthaltene) Straf- 
Erkenntniß, unter Veruxtheilung des 
Rekurrenten in die Kosten zweiter In 
stanz, lediglich bestätigt. 
Den 18. Februar wurde: 
5. in der Rekurssache des Joseph Eichert, 
von Hohlbach, O. A. Ellwangen, das 
von dem Gerichtshofe für den Jart= 
Kreio unterm 16. Januar d. J. gefällte 
(S. 20. des Reg. Blatts von 23# 
enthaltene) Straf-Erkenntniß abgeän- 
dert, Rekurrent sofort wegen versuchter 
Nothzucht zu einer einjährigen Fe- 
Kungsstrafe und zu Bezahlung der Koßen 
erster und zweiter Instanz verurtheilt. 
Den 25. Februar wurde: 
6. in der Rekurasache der Catharine Bek, 
von Deitingen, O. A. Urach, das vos 
dem Gerichrohofe zu Ulm, wegen Ehe- 
bruchs und wegen cines verübten gro- 
ßen Vetrugs, ferner wegen eines wei-
	        
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