faͤumung der Nothfrist zu Einreichung
der Bechwerdeschrift als verlassen erklaͤrt,
unter Verurtheilung des Anten
in die Kosten dieser Instanz.
Am 27. Februar wurde:
21. in der Rechtssache der Heiligen-Pflege
zu Unterwilflingen, Intin, Atin, und
dem Hofkammerrath Schaͤfer zu Noͤrdlingen,
Jaten, Anten, Vorzugsrecht in
der Gantsache des Clemens Jaumann,
von Unterwilflingen, nun Wiedereinsetzung
gegen das in diesem Concursäusgesprochene
Locations = Erkenntuiß
betreffend, die ergriffene Berufung wegen
Mangels der Appellations-Summe
als unzuläßig, unter Verurtheilung des
Anten in sämtliche Kosten, verworfen;
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22. in der Rechtssache bes Paͤchters Pfannkuch
zu Erdach, Kl., Anten, und Joseph
Zeller, von Roth, Bekl., Aten, die ergriffene
Verufuug wegen unterlassener
Einreichung des Gravatorial = #bells
binnen der neunzigtägigen Notbfrist,
für desert erklärt, und der Kl. Ant im
die Kosten der zweiten Instanz. verurtheilt;
35. in der Ationssache des Quartier= und
Bürgermeisteramts Ellwangen, Luten,
Anten, und der geistlichen Verwaltung
und Schuldentilgungs-Kasse daselbst,
Latin, Atin, Borzugsrecht im Gante
des verstorbenen Stabs -Amtmanns
Wöhr zu Röthlen betreffend, das Purificarions-Erkenntniß
ausgesprochen.
5. Ehegerichtlicher Senar.
Geschieden wurde den 14. Februar:
Fehann Georg Spöôr zu Niederrimmbach,
O. A. Mergentheim, Kl., von Anne
Marie, geb. Kieseker, von der Rheinhardomöhle,
Bekl., wegen bebarrlicher
Weigerung der Bekl. in Fortsetzung der
Ehejedoch unter Vergleichung der Kosten..
IV. Gerichtshof für den Donqu-Kreis.
u. Criminal= Senat.
Den F. Februar wurde:
7. auf den Grund der von dem O. A. Gerichte
Geislingen geführten Untersuchung,
Johann Georg Zeiter, von Steinheim,
O. A. Heidenheim, wegen kleinen, aber
wiederholten Diebstahls, und wiederholken
Vagsrens, neben Verfällmg in den
Ersatz samtlicher Kosten zu dreimonatlicher
Festungs-Ardeitsstrafe und
nachheriger dreimonarlicher Reklusion
in einem Zwangs-Arbeitshause verurtheilt.
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