Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

An demselben Tage wurde: 
a. auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
richte Saulgau geführten Untersuchung: 
a)FJohann Georg Grosbaier, von 
Heillgkreuzthal, wegen gebrochener eid- 
licher Zusicherung, Concubinats, und 
anderer Vergehen, neben dem Ersatze 
seiner Verhafts= und der Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten zu zweimo- 
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe, und 
nachheriger Einsperrung in einem 
Zwangs-Arbeitshause bis zu erprebter 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von drei Monaten; 
b)) Crescentia Schwende, von Ried- 
hausen, wegen gebrochener eidlicher 
Zusicherung, Concubinats und fort- 
gesetzter Landstreicherei unter Einrech- 
nung der ihr wegen wiederholten Va- 
girens und Bettelns und eines Un- 
zuchts-Vergehens den :6. September 
v. J. zuerkannten fünfmonatlichen 
Reblusion und neben dem Ersatze ih- 
rer Verhafts = und der Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten zu zweimo- 
natlicher Zuchthausstrafe in Mark- 
grôöningen und nachheriger Einsper- 
rung in einem Zwangs-Arbeitshause 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aguf die Dauer von acht Monaten, 
verurtheilt, und dabei verordnet, daß 
S 
beide Inquisiten nach erstandener Strase 
unter strenge polizeiliche Aufsicht ge- 
stellt werden sollen. 
Den 2z. Februar wurde: 
Johann Heinrich Rohner, von An, 
Schweizer-Cantons Sct. Gallen, wegen 
eines zwar kleinen, einfachen und größ- 
tentheils ersetzten, aber im rechtlichen 
Sinne vierten Diebstahls, wiederholter 
Fälschung einer öffentlichen Urkunde, 
verbotenen Wiedereintritts in das Ko- 
nigreich, und Vagirens und Bettelns, 
neben Verfällung in sämrliche Kosten 
zu einjähriger Zuchthausstrafe in 
Markgröningen verurtheilt, und zu- 
gleich bestimmt, daß Inquisit nach Er- 
stehung seiner Strafe aus dem König- 
reiche ausgewiesen, und an seine Hei- 
maths-Behörde abgeliefert werden soll. 
Den 17. Februar wurde: 
. Andreas Schmid, von Reichenbach, 
auf den Grund der von dem O.A.Ge- 
richte Göppingen geführten Unterfu- 
chung, wegen eines unter erschwerenden 
Umständen verübten kleinen Diebstahls 
und eines Dlebstahls-Versuchs, neben 
Verfällung in den Ersatz seiner Ver- 
hafts-Kosten, 1 der Kosten der ersten 
und sämtlicher Kosten der letzten Unter- 
suchung zu fünfmonatlicher Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.
	        
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