An demselben Tage wurde:
a. auf den Grund der von dem O. A.Ge-
richte Saulgau geführten Untersuchung:
a)FJohann Georg Grosbaier, von
Heillgkreuzthal, wegen gebrochener eid-
licher Zusicherung, Concubinats, und
anderer Vergehen, neben dem Ersatze
seiner Verhafts= und der Hälfte der
Untersuchungs-Kosten zu zweimo-
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe, und
nachheriger Einsperrung in einem
Zwangs-Arbeitshause bis zu erprebter
Besserung, wenigstens aber auf die
Dauer von drei Monaten;
b)) Crescentia Schwende, von Ried-
hausen, wegen gebrochener eidlicher
Zusicherung, Concubinats und fort-
gesetzter Landstreicherei unter Einrech-
nung der ihr wegen wiederholten Va-
girens und Bettelns und eines Un-
zuchts-Vergehens den :6. September
v. J. zuerkannten fünfmonatlichen
Reblusion und neben dem Ersatze ih-
rer Verhafts = und der Hälfte der
Untersuchungs-Kosten zu zweimo-
natlicher Zuchthausstrafe in Mark-
grôöningen und nachheriger Einsper-
rung in einem Zwangs-Arbeitshause
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aguf die Dauer von acht Monaten,
verurtheilt, und dabei verordnet, daß
S
beide Inquisiten nach erstandener Strase
unter strenge polizeiliche Aufsicht ge-
stellt werden sollen.
Den 2z. Februar wurde:
Johann Heinrich Rohner, von An,
Schweizer-Cantons Sct. Gallen, wegen
eines zwar kleinen, einfachen und größ-
tentheils ersetzten, aber im rechtlichen
Sinne vierten Diebstahls, wiederholter
Fälschung einer öffentlichen Urkunde,
verbotenen Wiedereintritts in das Ko-
nigreich, und Vagirens und Bettelns,
neben Verfällung in sämrliche Kosten
zu einjähriger Zuchthausstrafe in
Markgröningen verurtheilt, und zu-
gleich bestimmt, daß Inquisit nach Er-
stehung seiner Strafe aus dem König-
reiche ausgewiesen, und an seine Hei-
maths-Behörde abgeliefert werden soll.
Den 17. Februar wurde:
. Andreas Schmid, von Reichenbach,
auf den Grund der von dem O.A.Ge-
richte Göppingen geführten Unterfu-
chung, wegen eines unter erschwerenden
Umständen verübten kleinen Diebstahls
und eines Dlebstahls-Versuchs, neben
Verfällung in den Ersatz seiner Ver-
hafts-Kosten, 1 der Kosten der ersten
und sämtlicher Kosten der letzten Unter-
suchung zu fünfmonatlicher Fe-
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.