richtohofe in Ellwangen dem Oberamtsgerichts-Aktuar
Herbort zu übertragen
geruht.
Der auf die erledigte Pfarrei Darmsheim,
Dekanats Böblingen, von Patronats
wegen nominirte Vikar, M. Gmelin,
vor Ehningen, ist am 33. v. M. auf diese
Stelle bestätigt worden.
Umer dem 35. v. M. ist die erledigte
Oberamts-Arzts-Stelle in Heilbronn dem
Stadt-Arzt Dr. Seyffer daselbst, und
die erledigte Oberamts-Arzte-Seelle in
513
Besigheim dem bieberigen Unteramts-Arzt
Dr. Laiblen, in Pfullingen, Oberamts
Reutlingen, übertragen worden.
Unterm :4. v. M. wurde dem zu der
katholischen Pfarrei Lonthal, Dekanats
Ulm, ernannten bisherigen Caplan Zink,
in Aulendorf, und
unterm 36. v. M. dem zur katholischen
Pfarrei Friedberg, Dekanats Saulgau,
ernannten Pfarrer Konrad, in Obersulmentingen,
Dekanats Biberach, die
Königliche Bestätigung ertheilt.
UI Vefügungen der Departemen té.
A.) Der Departements der Justiz, der auswäctigen Angelegenheiten
und des Innern:
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des
Innern.
In Betreff des Verbots unmittelbarer Communikation der Königlichen Stellen mit den E#-sandrschaften.
Es haben sich schon öfters Unterbehörden,
wenn sie zu Dienst-Geschäften die Mitwirkung
auswärtiger Stellen zu bedürfen
geglaubt haben, unmittelbar an Konigl.
Gesandtschaften bei auswärtigen Höfen
oder an die an dem Konigl. Hofe beglaubigten
fremden Gesandtschaften gewendet.
Da eine solche unmittelbarc Mittheilung
von Seite untergeordneter Behörden an
sich unzuläßig erscheint, namentlich zu Ber-35gerungen
und unnüten Kosten Anlaß
giebt; so wird sämtlichen Unterbehörden
jede unmittelbare amrtliche Correfpondenz
mit den Königl. Gesandtschaften im Auslande,
so wie mit den am Kömpgl. Hofe
beglaubigten fremden Gesandtschaften mit
der Weisung untersagr, sich in Fällen,
welche eine amtliche Mitthetlung an Ge-