Full text : Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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derjenigen  beträchtlich,  welche  zu  KocH-Jastrow’s  Formularbuch  greifen,  um
auf  wichtige  Fragen  die  zutreffende  Antwort  zu  erlangen.  W.

Dr.  Max  Menger,  Der  Böhmische  Ausgleich.  Stuttgart  1891,  Cottasche
Buchhandlung  (298  S.).

Der  Verfasser,  eines  der  hervorragendsten  Mitglieder  des  österreichischen
Reichsrathes,  behandelt  in  der  vorliegenden  Schrift  die  neueste  Phase  der
österreichischen  Verfassungsgeschichte.  Die  constitutionelle  Verfassungsform
hat  sich  in  Ländern  mit  vorwiegend  einheitlicher  Nationalität  entwickelt,  so
dass  innerhalb  derselben  politische  und  wirthschaftliche  Fragen  für  die  Parteibildung
  entscheidend  sind.  Die  Form  steht  im  Grossen  und  Ganzen  fest,
nur  die  in  dieser  Form  hervorzubringende  Staatsthätigkeit,  die  Wirksamkeit
der  Staatsgewalt,  steht  in  Frage.  Dem  entgegen  spielen  in  Oesterreich  nationale
  Unterschiede  weitaus  die  grösste  Rolle  in  der  Parteibildung,  so  zwar,
dass  nicht  bloss  die  Staatsthätigkeit,  sondern  auch  die  verfassungsmässige
Organisation  selbst  den  Gegenstand  eines  zum  Theil  heftigen  Streites  bildet.
Der  „böhmische  Ausgleich“  ist  nun  der  neueste  Versuch,  die  Reibungen,
welche  in  Folge  der  Gegensätze  der  Nationalitäten  speziell  in  Böhmen  vorkommen
  und  von  ungünstigen  Folgen  für  die  gesammte  innere  Entwicklung
des  österreichischen  Staates  sind,  soweit  möglich  zu  beschränken.

Der  ebenso  gelehrte,  wie  federgewandte  Verfasser  liefert  in  dem  vorliegenden
  Buche  eine  politische  Schrift  im  besten  Sinne  des  Wortes,  eine
Schrift,  die  nicht  nur  über  die  Bedeutung  der  Tagesliteratur  hinausragt  und
der  künftigen  Darstellung  der  österreichischen  Verfassungsgeschichte  mehrfach
  als  Quelle  dienen  wird,  sondern  auch  darüber  hinaus  für  die  allgemeine
Gesetzgebungspolitik  von  Bedeutung  ist.  M.  sagt  mit  Recht:  „Die  Verhandlungen
  der  Ausgleichsconferenz  und  des  böhmischen  Landtages  bieten  einen
ebenso  wichtigen,  wie  kaum  anderswo  in  ähnlicher  Vollständigkeit  vorhandenen
  Beitrag  zu  einer  der  schwierigsten  Fragen  der  praktischen  Politik:  wie
die  im  Staate  mit  einheitlicher  Nationalität  entstandenen  Verfassungs-  und
Verwaltungsformen  in  Ländern  mit  verschiedener  Nationalität  zu  ändern
seien,  um  jeder  Nationalität  Sicherheit  vor  Bedrückung  zu  gewähren.“  M.'s
Schrift  ist  nun  ebenfalls  ein  beachtenswerther  Beitrag  für  diese  Frage  der
Politik:  für  die  Staatsrechtswissenschaft,  deren  Gegenstand  vor  allem
das  positive  Recht  ist,  sind  jedoch  politische  Schriften  überhaupt  von  secundärer
Bedeutung,  und  desshalb  dürfte  es  im  Rahmen  dieser  Zeitschrift  nicht  angemessen
  sein,  dem  Verfasser  im  Einzelnen  zu  folgen.  Von  actuellem  und
hohem  Werth  ist  die  Schrift  als  eine  gründliche  Abfertigung  der  ausgleichsund
  deutschfeindlichen  jungtschechischen  Verhetzungen.  Darüber  hinaus  ist
das  Buch,  bei  dem  noch  die  erschöpfende  Zusammenstellung  des  gesammten
einschlägigen  Materiales  in  13  Beilagen  und  die  durchaus  vornehme  Schreib-