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ihrer Arrest-Azungs= und der Hilfte
der Untersuchungs-Kosten zu ein= und
einhalbjähriger Zuchthausstrafe
verurtheilt worden.
Den 8. März wurde:
. auf den Grund einer vor dem O. A. Ge-
richte Hakl verhandelten Untersuchung,
Eva Catharine Knödler, von Unter-
limburg, O. A. Hall, wegen Ehebruchs,
und ersten kleinen, jedoch ausgezeichne-
ten Diebstahls. zu. viermonatlicher
Juchrhausstrafe verurtheilt.
Unterm 1½½. März ist:
in der vor dem O. A. Gerichte Aalen
verhandelten Untersuchungssache gegen
Conrad Friedrich Kaufmann, von
Aalen, wegen Ehebruchs, verbunden
mit topischem Inceste, neben Bezah-
lung der Halfte der Untersuchungs-Ko-
sten, eine drei= und einhalbmonat=
liche Festungsstrafe mit angemessener
Beschäftigung erkannt worden.
Unter dem 13. März wurde:
auf den Grund der von dem O.A.Ge-
richte Künzelsau geführten Untersuchung,
Georg Michael Abel, von Crispenho=
fen, wegen mehrfacher grober Verbal-
Injurien gegen das ihm vorgesetzte K.
O.A.Gericht Künzelsau, so wie gegen
den Orts-Schultheißen und die übrigen
Gemeinde= Vorsteher zu Erispenhofen,
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desgleichen wegen wiederholter gegen
das Leben anderer gerichteter Drohun-
gen, und wegen Drohung einer Brand-
stiftung, mit Rücksicht auf die schon
früher wegen ähnlicher Vergehen erlit-
tenen Bestrafungen, zu fünfmonal=
licher Festungsstrafe verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
auf den Grund der vor dem O. A-Ge-
richte Aalen geführten Untersuchung,
Victoria Vogel, von Pfannenstir,
HOberamts Aalen, wegen mehrerer in
Genossenschaft verübten Marktdiebsih=
le, auch wegen verübten kleinen, aber
ausgezeichweten und im rechrlichen Sime
zweiten Diebstahls, sodann wegen wie-
derholten Vagirens und gewerbemäßi-
gen Bettelns, auch unzüchtigen Lebens,
mit einer zehenmonatlichen Zucht-
hausstrafe und nachheriger viermo-
natlichen Reklusion in einem Zwangs=
Arbeitohause, belegt.
Den 15. März wurde:
6. auf den Grund der von dem O. A.Ge-
richte Schorndorf geführten Unterfu-
chung, der Weber Anton Schundter,
von Beutelsbach, wegen wiederholten
Vettelns, in Rücksicht auf die vielen
deshalb schon erstandenen Strafen, zu
sechsmonatlicher Zwangs-Arbeits-
hausstrafe, so wie zu Bezahlung sämt-