jener Gebrauch noch in Uebung ist, hie-
mit aufgesordert haben, sich mit Ernst
und Eifer angelegen seyn zu lassen, so
viel von ihnen abhängt, nichts zu verab-
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säumen, was zu Erreichung der wohlthä-
tigen Absscht Seiner Koönigliches
Masjestät diemen kann.
Stuttgert den 33. April 16235.
Schmidlin.
1. Des Medicinal- Collegium.
Der Candidat der Medicin, Chrisloph
Michael Elwert, von Reutlingen, ist
Stuttgart den 9. April 1823.
nach erstandener Pröfung zur Ausbbung
der Medicin ermachtigt worden.
Walther.
C.) Der Departements des Innern und der Finanzen:
der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Bekanntmachung, die Vomahme einer Conkurs= Prüfung im Baufache betreffend.
Durch die Verordnung vom 19. April
d. J. (Reg. Bl. S. 319 ff.) die Behand=
lung der Amts-Corporations-Gemeinde
und Stiftungsbauten betreffend, ist der
Grundsas ausgesprochen worden, daß die
Ermächtigung zur gesehmässigen Revision
der Gemeinde= und Corporations-Bau-
Plane denselben Grad von wissenschaftli-
cher Bildung voraussetze, welcher zur An-
stellung als Bau= Inspektor im unmittel-
baren Staats-Dienst befähigt.
Auf den Grund dieser Verordnung hat
man für angemessen erachtet, sämtliche —
in der Beilage jener Verordnung nicht
namentlich aufgeführten Architekten, wel-
che entweder dereinstige Anstellung im
Staats-Dienste, oder die nach dem Ver-
waltungs = Edikt erforderliche Ermächti-
Zung zur Revision der Baurisse und Ueber-
schläge der Gemeinden, Stiftungen und
Amts-Corporationen zu erhalten wünschen,
zu einer gemeinschaftlichen am :7. Juni
d. J. beginnenden Conkurs-Prüfung ein-
zuladen
Die Kenntnisse, welche bey dieser Prü-
fung gefordert werden, sind: Arithmetik
(mit Einschluß der Behandlung der Wur-
zelgrößen) theoretische und praktische Geo-
metrie, Architectur= Zeichnung, Kennt-
nit der Baumaterialien, der Stein= und
Holz-Construktion, Fertigung von Bau-
Anschlaͤgen, Kenntniß der Bau= und Feuer-