Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

jener Gebrauch noch in Uebung ist, hie- 
mit aufgesordert haben, sich mit Ernst 
und Eifer angelegen seyn zu lassen, so 
viel von ihnen abhängt, nichts zu verab- 
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säumen, was zu Erreichung der wohlthä- 
tigen Absscht Seiner Koönigliches 
Masjestät diemen kann. 
Stuttgert den 33. April 16235. 
Schmidlin. 
1. Des Medicinal- Collegium. 
Der Candidat der Medicin, Chrisloph 
Michael Elwert, von Reutlingen, ist 
Stuttgart den 9. April 1823. 
nach erstandener Pröfung zur Ausbbung 
der Medicin ermachtigt worden. 
Walther. 
C.) Der Departements des Innern und der Finanzen: 
der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, die Vomahme einer Conkurs= Prüfung im Baufache betreffend. 
Durch die Verordnung vom 19. April 
d. J. (Reg. Bl. S. 319 ff.) die Behand= 
lung der Amts-Corporations-Gemeinde 
und Stiftungsbauten betreffend, ist der 
Grundsas ausgesprochen worden, daß die 
Ermächtigung zur gesehmässigen Revision 
der Gemeinde= und Corporations-Bau- 
Plane denselben Grad von wissenschaftli- 
cher Bildung voraussetze, welcher zur An- 
stellung als Bau= Inspektor im unmittel- 
baren Staats-Dienst befähigt. 
Auf den Grund dieser Verordnung hat 
man für angemessen erachtet, sämtliche — 
in der Beilage jener Verordnung nicht 
namentlich aufgeführten Architekten, wel- 
che entweder dereinstige Anstellung im 
Staats-Dienste, oder die nach dem Ver- 
waltungs = Edikt erforderliche Ermächti- 
Zung zur Revision der Baurisse und Ueber- 
schläge der Gemeinden, Stiftungen und 
Amts-Corporationen zu erhalten wünschen, 
zu einer gemeinschaftlichen am :7. Juni 
d. J. beginnenden Conkurs-Prüfung ein- 
zuladen 
Die Kenntnisse, welche bey dieser Prü- 
fung gefordert werden, sind: Arithmetik 
(mit Einschluß der Behandlung der Wur- 
zelgrößen) theoretische und praktische Geo- 
metrie, Architectur= Zeichnung, Kennt- 
nit der Baumaterialien, der Stein= und 
Holz-Construktion, Fertigung von Bau- 
Anschlaͤgen, Kenntniß der Bau= und Feuer-
	        
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