Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Amitsverweser in Maulbronn, vormaligen 
Forst-Kassier Schoder, zu übertragen ge- 
ruht. 
Ferner haben Höchstdieselben ver- 
möge höchster Dekrete von demselben Tage 
dem Geheimen Cabinets -Kanzellisten 
Schmidt und dem Kanzellisten der Gehei- 
men Kriegs-Kanzlei, Friker, den Titel und 
Rang eines Sebretärs zu ertheilen; auch 
den quiescirten Baurath Beurlin auf 
sein Ansuchen in den Penstonsstand zu 
versehen geruht. 
Endlich-haben Se. Königl. Majestät 
vermöge höchster Entschließung vom 4. d. M. 
den Ober-Consistorial= und Studienrath 
Flatt zur Erleichterung in seinen Berufs- 
geschäften von der von ihm zugleich beklei- 
deten Stelle eines Stifts -Predigers zu 
Stutrtgart gnädigst entbunden und ihm 
dabei zum Bewoeise Hoöchst hrer Zufrie- 
denheit den Titel eines Prälaten nebst 
dem Prälaten-Kreuße ertheilt; 
die erledigte Stifts-Predigers-Stelle. 
dem bioherigen Stadt -Dekan Köstlin 
dahier, neben der kürzlich verliehenen Stelle 
eines Assessors bei dem Crnsistorium, mit 
dem Charakter und Rang eines Ober- 
Confistorial-Raths, übertragen; 
auf das erledigte Stadr-Dekanat den 
biherigen Diabon an der hiesigen Hospital= 
Kirche, Durtenhoser, und 
auf das Diakenat bei der letztern Kirche 
den bisherigen Diakon an der hiesigen 
Se. Lconhards-Kirche, Köstlin, gnädigst 
beforderr. 
Umerm 5. d. M. wurde der Hauptmann 
zweiter Klasse im sechsten Infanterie-Re- 
giment, v. Kurz, auf sein Ansuchen pen- 
sionirt, und dagegen der Oberlieutenant 
v. Moll, des achten Infanteric Regiments, 
zum Hauptmann zweiter Klasse im sechsten 
nfanterie-Regiment ernannt. 
Umerm 2. d. M. erhielt der auf die * 
tholische Pfarrei Attenweiler, Oberamts 
und Dekanats Viberach, ernannte Pfarrer 
Gebel, von Villingendorf, Dekanats 
Rottweil, die Königliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
#) Erthellung eines Privilegiums für die Fabrikation von Schwesel, Säure, Soda und gereinigkem 
Holz-Essig. 
Durch höchstes Debret vom 31. Decem- 
ber v. J. ist den Innhabern der Georg 
Friedrich Rundschen-Fabrib zu Heilbronn 
für die Anwendung der von ihnen vorgeleg-