Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

ten  neuen  Fabrikations-Art  der  Schwefel-Saͤure,

  der  Soda  und  des  gereinigten  Holz-Osige
  ein  ausschließliches  Privilegium  auf
die  Dauer  von  zehen  Jahren,  welche  vom
Tage  der  Verleihung  des  Privilegiums  an
zu  rechnen  sind,  mit  der  Bedingung  ertheilt

worden,  daß  sie  nach  der  Erlsschung  des

Privilegiums  auf  die  Geheimhaltung  ihrer

"“  Fabrikations-Methode,  deren  Beschreibung

  bei  der  Central-Stelle  des  landwirtsschaftlichen
  Vereins  hinterlegt  bleibt,  keinen
  weiteren  Anspruch  zu  machen  haben
follen.

Stuttgart  den  3.  Januar  1823.

Schmidlin.
I
5)  Den  Besuch  der  Landes-Universirär  Tübingen  betreffend-  O„
Zu  Anfang  g  des  gegenwärtigen  Winter-Halbjahrs  befanden  sich  auf  der  Univerũ  taͤt
Tübingen:
I.)  Studirende  der  protestantischen  Theologe.  4%
II.)  —  —  —  katholischen  —  66
IIj.)  —  —  —  Rechts-Wissenschafft  *  154
IV.)  —  —  —  Medicin  und  Chiruree  110
V.)  —  —  —  Philosophie.........  ...  196
VI.)  —  —  —  Staatswirthschafft.  74
zusammen  769
ndmlich  656  Inländer,
und  135  Ausländer.

Sruttgart  den  4.  Januar  283.

Schmidlin.

B.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Königl.  Steuer-Collegium.

Die  Erhebung  der  Straßenbau:  Abgabe  don  reisenden  Ausländern  betreffend.

Ec  ist  zur  Kenmß  gekemmen,  daf  die
Straßenbau-Abgabe  von  reisenden  Ausländern
  im  Lande  auf  verschiedene  Weise
behandelt  und  erhoben,  und  daß  sogar  das

neuere  Gesetz,  welches  in  dieser  Beziehung
mit  der  aͤltern  Straßenbau-Abgaben-Ordnung
  vom  Jahr  1810  nichts  gemein  hat,
aus  dieser  dahin  zu  erklaͤren  gesucht  wird,