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richte Gaildorf verhandelten Untersu-
chung:
a) der Kaufmann Eberhard Friedrich
Sandel, von Hall, wegen mehrerer
Betrügeresen und grober Holz-Ercesse
mittelst Fällung von 200 geringen Vau-
stämmen zum Behuf einer zu errichten-
den Holz-Rieße, sodann wegen versuch-
ter Bestechung zweier Forst-Offtcian--
ten, neben angemessener Verfügung
hinsichtlich der Untersuchungs-Kosten
und des Schadens-Ersatzes, zu sechs-
monatlichem Festungs-Arrest mit
seiner kränklichen Körper-Beschaffen-
heit angemessener Beschäftigung, und
dd Jakob Trumpp, Bäcker von Enten-
dorf, O.A. Gaildorf, wegen in Ge-
nossenschaft mit Sandel verübten Be-
trugs und groben Holz-Ercesses, und
wegen verübter weiterer grober Holz--
Ercesse, nicht weniger wegen eines an
dem Coinculpaten Sandel selbst verüb-
ten Betrags zu zehenmonatlicher.
Festungsstrase verurtheilt.
Den 5. April wurden:
5, anf den Grundeeiner von dem O.A. Gerichte
Gerabronn verhandelten Untersuchung,
G.oͤrg Bartholomäus und Joh. Bartho-
lomnadus Hörber, von Remtsachsen, O. A.
Mergentheim, wegen verübter greber
drperlicher Mißhandlung und Erpref
füng, jeder zu fünfmonatlicher Fe-
stungsstrafe, neben ihren Arrest= so wie
der Hälfte der Untersuchungs= und der
Kur-Kosten, und zwar leßtere unter
solidarischer Verbindlichkeit, verurtheilt.
Den 38: April wurde:
4. in der von dem O.A.Gericht Hall ge-
führten Untersuchung gegen die Catha-
rina Schenk, von Wittau, wegen ehe-
brecherischen Concubinats, eine sechs-
monatliche Zuchthausstrafe, und die
Bezahlung ihrer Arrest= Azungs= und
der Untersuchungs-Kosten erkannt.
Den 2f0. und 12:. April wurde:
5. in der vor dem O. A. Gerichte Künzelsau.
verhandelten Untersuchungssache:
a) Albrecht Fischer, von Ingelfingen,
wegen in Genossenschaft verübter, aus-
gezeichneten Diebstähle, von denen der
eine groß ist, zu einjéhriger Fe-
stungsstrase;
b) Johann Martin Ehrmann, von
Westernhaufen, wegen eines in Genos-
senschaft verübten großen und durch
Einsteigen qualificirten, eines großen
und ausgezeichneten und eines kleinen
Diebstahls, welche drei Diebstähle im
rechtlichen Sinne sein zweites Dieb-
stahls -Verbrechen constituiren, zu
ein und einhalbjähriger Festungs-
strafe;