stens aber auf die Dauer von sechs Mo-
naten verurtheilt.
Am Zo. April wurde;
34. auf den Grund der theils vor dem O. A.
Gerichte Geißlingen, theils commissa-
visch geführten Untersuchung der fuspen-
dirte Gemeinde-Pfleger Sohannes Hom-
mel, von Ueberkingen, wegen greßen,
durch Kasseneingriffe herbeigeführten
und durch mehrfache Fälschungen ver-
deckten Kassenrests, sodann wegen Fäl-
schung einer Unterpfands-Urkunde und
grober Injuxien gegen seinen Orts-Vor-
steher, neben Entsetzung von seiner
Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu
Bekleidung jedes öffentlichen Amtes zu
Erkenntnisse in
56. In der von Amts wegen zur Revisson
vorgelegten Untersuchungssache gegen
Ferdinand Bechthold, von Grönen=
bach, im Königreich Baiern, erkannte der
Eriminal-Senat des Ober-Tubunals
unterm :2. Februar d. J. gegen den
Angeschuldigten wegen Miturheberschaft
an einem unter erschwerenden Umstän-
den verübten Raub, vieler in Genossen-
schaft größtentheils gewerbsmäßig be-
gangener, theils großer, theils aualifi-
cirter, theils unter erschwerenden Um-
ständen verübter Diebstähle, und ande-
414
vierjaͤhriger Zuchthausstrafe in Got-
teszell, und zum Ersahe seines Restes
samt Zinsen von Zeit der Emstehung
und, so weit solche nicht auszumittlen
ist, von Zeit der Berechnung und An,
erkennung desselben, verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
35. auf den Grund ver von dem O. A.
Gerichte Göppingen gefuͤhrten Untersu-
chung Johann Aierle, der Vater, von
Ursewang, wegen gewaltsamer mit chät-
licher Mißhandlung verbundener Wider-
selichkeit, neben Verfällurg in einen
angemessenen Theil an den Untersü-
chungs-Kosten zu einer viermonat-
lichen Festungsstrafe verurtheilt.
Repvissons-Fällen.
rer Vergehen, neben dem Ersaße des
Schadens, seiner Verhafts= der Hälfte
der Defeusions= und eines Theils der
Untersuchungs-Kosten, eine zehenjäh-
rige Zuchthausstrafe in Gotteszell mit
derbem Willkomm und derbem Abschied,
und nachherige Ausweisung aus dem Kö-
migreiche unter Androhung empfindlicher
Abndung für den Wlederbetretungefall;
welches Erkenmniß Seine Königliche
Majestärt im Gnadenwege nicht gemil-
dert haben.
37. In der von Amts wegen zur Revision