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g. 11.
In dringenden Fällen sind zwar sowohl
die Oberämter als vie Kreis-Regierungen
ermächtigt, zu Unterstätzung eines benach-
barten Oberamts oder Kreises demselben
eine Verstärkung zuzusenden; es ist aber
hievon auf der Stelle der Kreis-Regie-
rung und dem Bezirks-Kommandanten,
beziehungsweise dem Ministerium des In-
nem und dem Korps-Kommanvo, die An-
zeige zu machen.
Bekstand des Linfen-Militäré.
a 1½
Wenn in auß#crordenrlichen Fällen die
Beihülfe des Linien-Milirérs nöthig wird,
so kann die dicsfallssge Aufforderung an
das leßtere nur von der Civik-Behörde
ausgehen. In der Regel wird das Mi-
nisterium des Innern das Kriegs-Mini-
slerium um die nöthigen Befehle an die
Militr-Vehörde ersuchen. In dringen-
den Fällen sind jeboch die Kommandanten
der Garnisonen gehalten, jeder diesfallsigen
Requisttion einer Kreis-Regierung oder
eines Oberamts zu enrsprechen.
K. 13.
Wenn das Linien-Militär zu gemein-
schastlicher Dienstrhätigkeit mit dem Land-
j#ger--Korps berusen wird, so führt das mi-
lirdrische Kommando über gemischte Ab-
theilungen ohne Unterschied der dem Dienst-
grade nach höhere, und bei gleichen Diensi-
graden der im Diensts ältere Ossizier.
Beshalten Anderer gegen die Land=
jaͤzer m Dicuste.
. 14.
Jeder Unterthan ist schuldig, die im
Dienste begriffenen Landjaͤger auf ihr Er-
fordern in Ausübung ihrer Dienstpflichten
kräfrig zu unterstätzen, ihnen in Allem,
was darauf Bezug hat, eenügende Aus-
kunft zu geben, und, so viel von ihm ab-
hängt, Hülfe und Vorschub zu leisten.
Wer einem Landsdger sich thärlich wider-
set, ihn mißhandelt, oder auf irgend eine
Weise in der Erfüllung seiner Dienstpflicht
hinderr, wird nach der Strenge der Ge“
sebe bestraft.
Oeffe stlicher- Glaube der Larndjäger.
8. 15.
In Ansehung des öffenrlichen Glaubens
der im Dienste gemachten Anzeigen sind
die Landjäger andern obrigkeitlichen Die-
nern gleich zu achten.
Verhälrtuiß des Landjäger-Korps z#
den Civil= und Militär-Behördem
. 16.
In Absicht auf seine Dienstleistungen ist
das Landsger-Korps ausschließlich zur
Verfügung des Ministerium des Innern,
so wie die cinzelnen Abtheilungen dessciben