Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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stahls-Versuchen, wegen eines weiter 
versuchten Diebstahls und Einbruchs, 
und wegen Huͤlfeleistung zu einer be- 
absichtigten Faͤlschung, zu zwei und 
einhalbjähriger Zuchthausstrafe 
und zu nachheriger Einfperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprobter 
Besserung, mindestens aber auf ein 
Jahrz; 
c) der Jude Leopold Uhlmunn, von 
Mühringen, wegen zweler mit Fal- 
schung verbundener, im Complotte be- 
gangener Beträgereien, unter Einrech- 
nung eines Theils des erstandenen Ar- 
restes, zu sechsmonatlicher Zucht- 
hausstrafe; 
d) Babette Pommer, von Stuttgart, 
wegen Mitwirkung zu einem sehr be- 
deutenden Diebstahl, wegen fortgesetz 
ter thätiger Unterstühung und Begün- 
stigung einer Gaunerbande, Mitwir- 
kung zu einem Diebstahls= und Ein- 
bruchs-Wersuche, so wie zu mehreren 
groben, theils mit Fälschung verbun- 
denen, theils im Complotte verübten 
Betrügereien, auch wegen ehebrecheri- 
schen Umgangs, zu dreijähriger 
Zuchthausstrafe und nachberiger Ein- 
sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von achtzehen 
Monaten; 
e) Johann Ludwig Pommer, von Stutt- 
gart, wegen Begünstigung mehrerer 
Diebstähle und Berrügereien zu zehen- 
monatlicher Festungsstrafe. 
Am 6. Mai wurden verurtheilt: 
5. Alt Jakob Sommer, von Bittenfeld, 
O. A. Waiblingen, wegen Jagd-Excesses 
und Anschlagens des Gewehrs auf einen 
Forst-Officianten, neben Bezahlung der 
Untersuchungs-Kosten zu viermonat-= 
licher Festungsstrafe; 
6. Christian Friedrich Schneider, Küfer 
und Bierbrauer von Sontheim, O.A. 
Heilbronn, wegen wiederholter Fälschung, 
Vagirens und betrüglich begangenen 
Ehebruchs, auch Lügen vor Gericht, ne- 
ben Bezahlung seiner Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten zu achtmonatlicher 
Festungsstrafe. 
Am 20. Mai wurden verurtheilt: 
. der zu Backnang in Untersuchung ge- 
kommene Augustin Bareic, von Spiel- 
hof, O. A. Welzheim, wegen wiederhol- 
ten und qualificirten Diebstahls, neben 
Bezahlung der Untersuchungs-Kosten 
zu dreijähriger Zuchthausstrafe und 
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 
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