Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Nro.  35.
Köntkglich  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag,  den  30.  Junt  1833.

 

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

a)Köngl.  Perordnung,  die  ausschlietzliche  Befugniß  der  Verwaltungé-Behbrden  zur  Verfügung  der
Hälfs-Volistreckung  gegen  Steuerpflichtige  berreffend.

Wilheim,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Wücrttemberg.

E.  ist  zu  Unserer  Kenntniß  gekommen,
  daß  in  verschiedenen,  die  Anwendung
allgemeiner  Gesetze  über  Staats-Abgaben
  betreffenden  Fällen  von  Seite  einzelner
  Gerichte  die  Befugniß  angesprochen
worden  ist,  die  Frage  von  der  Rechtmäßigkeit
  der  Beschlüsse  Unserer  Finanz-Verwaltungs-Stellen
  wegen  Verhängung  der
Küölfe-Vollstreckung  gegen  einzelne  Steuer-Ppflichtige,

  einer  richterlichen  Prüfung,  unter
  einstweiliger  Sistirung  der  Execution,
zu  unterwerfen.

Hiebei  konnte  Uns  nicht  entgehen,  wie
sehr  ein  solcher  Grundsaß  der  Natur  der
Verhältnisse  und  den  bestehenden  geseslichen
  Normen  zuwiderlaufe,  und  welche
nicht  zu  berechnende  Nachtheile  aus  dessen
allgemeinerer  Anwendung  für  die  Staats-