Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

551. 
Gruber, im Oberamts-Bezirke Tutt- 
lingen. 
Oessentliche Belobung verdienen: 
der Obermann Auch, im Oberamts- 
Bezirke Maulbronn; 
die Rottenmeister Heid, zu Oehringen, 
und Maler, zu Böblingen; 
die Landjäger: 
Blösch und Abele, im Oberamts- 
Bezirke Maulbronn, 
Sauer, Gauß und Freihofer, im 
Oberamts-Bezirke Böblingen, 
Mungold, im Oberamts-Bezirke Tü- 
bingen, 
Blenk, im Oberamts-Bezirke Eslin- 
gan, 
Baumann und Haag, im Oberamtb- 
Bezirke Freudenstadt, und 
Vogel, im Oberamts--Bezirke Heil- 
bronn. 
Stuttgart den z5. Juni 1823.. 
Schmidlin. 
b) Letzter Praͤjudicial Termin zu Einreichung der noch rückständigen Anzeigen für die Adels- 
Matrikel. 
Um die Adels-Matrikel des Königreichs 
mit Sicherheit zum Abschlutz bringen zu 
können, werden diejenigen Adelichen, wel- 
che Anspruch auf die Eintragung in die- 
selbe zu haben glauben, und mit ihren 
diesfallsigen Anzeigen noch im Rückstand 
sind, nochmals zu deren Einreichung, und 
zwar längstens innerhalb zwei Monaten 
von heute an gerechnet, unter Hinweisung 
auf die Bekanntmachungen in dem Staats- 
und Regierungs-Blatt vom 15. Januar 
1818 und 3. Januar 18:0, und unter 
Androhung des Rechts-Rachtheils auf- 
gefordert, daß nach Ablauf dieser Frist 
die etwa noch nachkommenden Eingaben 
nicht mehr berücksichrigt werden können, 
und daß somit das Versäumniß auch dieses 
lehten peremtorischen Termins den Aus- 
schluß von der Adels-Matrikel zur un- 
ausbleiblichen Folge haben werde. 
Die Oberämter werden angewiesen, jede, 
die Adels-Matrikel betreffende. Eingabe, 
von dem Zeitpunkt des Empfangs an 
längstens innerhalb vierzehn Tagen, mit 
ihren Vemerkungen unmittelbar anher vor- 
zulegen. 
Zugleich werden diejenigen Adelichen, 
von welchen Erläuterungen und Ergän- 
zungen ihrer mangelhaft oder unvollsiän= 
dig eingereichten Notizen und Belege be- 
sonders erfordert worden sind; ernstlich. 
erinnert, solche Erläuterungen und Ergän-
	        
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