Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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semit  Willkomm  und  nuchherige  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-UAlrbeitshaus
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  acht  Monate,  zuerkannt.
Am  20.  Juni  wurden  verurtheilt:
10.  die  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommene  Barbara  Rüben,  von
Oberurbach,  O.A.  Schorndorf,  wegen

 

Satadt,  wiederholter  Unzuchtin  derfelben,
und  wegen  Vagirens,  neben  Bezahlung
ihrer  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosien
zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe;

11.  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.  A.
Gerichte  Waiblingen  geführten  Untersuchung:


#a)  Christian  Bauer,  von  Bürg,  wegen
thätlicher,  mit  Mißhandlung  des  Dorfschätzen
  Michael  Hutt  verbundener
Widersetzlichkeir  und  wegen  nächtlichen
Tumultuirens  zu  fünfmonatlicher
Festungsstrafe;

b)  Georg  Jakob  Haller,  von  Bürg,
wegen  Theilnahme  an  der  mit  Widersetzlichkeit
  verbundenen  Körper-Verlehung
  des  Hutt  zu  sechsmonatlicher
Festungsstrafe;

Uc)  Jakob  Schlitter  von  da,  wegen  mit
Widerseslichkeit  verbundener  Theilnahme
  an  der  Kbrper-Verleßung  des
utt  und  wegen  Theilnahme  an  einer

weitern  thärlichen  Mishandlung  za

siebenmonarlicher  Festungsstrafe.
An  den  Untersuchungs-Kosten  wucde
Jedem  3  zugeschleden.

Am  :½2.  Juni  wurden  verurtheilt:

12.  die  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommene  Christine  Auguste  Heß,  von
Neuenbürg,  wegen  Vagirens,  gewerbsmäßiger
  Unzucht,  namentlich  in  der
Residenz=  Stadt  Ludwigsburg,  und  wegen
  wiederholten  Diebstahls,  neben  Bezahlung
  ihrer  Arrest=  Azungs=  und
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  zu  siebenmonatlicher
  Zuchthausstrafe;

13.  der  Festungs-Arrestant  Johann  Michael
  Motzet,  von  Ebersbach,  O.  A.
Goͤppingen,  gewesener  katholischer  Welt-Priester,
  wegen  fortgesetzter  grober,  auf
der  Festung  begangener  Betruͤgereien
und  Betrugs-Versuche,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  des  Schadens
und  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungsund
  Untersuchungs-Kosten  zu  dreijähriger
  Zuchthausstrafe.

Am  14.  Juni  wurden  verurtheilt:

4.  Friedrich  Landmesser,  von  Münchingen,

  O.  A.  Leonberg,  wegen  wiederholter
  Wald-Ercesse,  neben  dem  Ersatze
der  Untersuchungs-Kosten  und  des  Scha-#be##ns

  zu  viermonatlicher  Festungsstrafe

  und  nachheriger  Einsperrung  in