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Dienst-Erledigungen,
Die durch den Tod des Ober-Kirchenraths
v. Werkmeister erledigte Stelle
eines geistlichen Mitglieds des katholischen
Kirchenraths wird nach dem bestehenden
Normal-Etat durch einen Assessor mit
dem eratmäßigen Gehalte von Zoo fl. besetzt
werden. Die Bewerber haben sich
binnen vier Wochen bei dem katholischen
Kirchenrath zu melden.
Die durch den Tod des Ministerial-Kanzellisten
Wächter erledigte Stelle bei dem
Schreibtisch des Ministerium des Innern
wird durch einen entlaßbaren Kanzlei-Assistenten
ersect werden. Die Bewerber
haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen
bel dem Ministerium des Innern einzureichen.
Die erledigte Pfarrei Münchingen, Diöcese
Leonberg, enthalt 3387 Pfarr-Genossen,
und das Einkommen istnach Abzug
eines schon seit dem Jahr 1817 angeordneten
Beitrags zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs
= Fonds und einer einem
Alteren Geistlichen statt einer Beförderung
bewilligten persènlichen Besoldungs-Zulage
von 66 fl. 40 kr., welch lehtere aber seiner
Zeit wieder an die Pfarrei zurückfallen,
auf 1 130 fl. berechnet. Die Pfarr-Zehenteu
sind guf 6 Jahre an die Gemeinde verpachtet.
Die Bewerber haben sich innerhalb
drei Wochen bei dem evangelischen
Consistorium zu melden.
Die katholische Pfarrei Daͤzingen, Oberamts
Böblingen und Dekanats Stuttgart,
wird wieder besezt werden. Sie begreift
das Pfarrdorf samt der Mühle, 490, und
dermal rob Seelen in der dazu gehèrigen
Umgegend. Das Einkommen belauft sich
an Güter-Ertrag, Besoldungen und Ge,
bühren auf voofl. Die Geistlichen, welche
sich um diese Stelle insbesondere bewerben
wollen, haben ihre Bitte vorschriftsmäßig
binnen vier Wochen an den katholischen
Kirchenrath einzuschicken.
Die katholische Pfarrei Dettingen, Oberamts
und Dekanats Rottenburg, wird
wieder besetzt werden. Sie begreift das
Pfarrdorf mit 699 Parrgenossen, und hat
ein Einkommen, in allen sechs Gegenständen,
von Joo fl. Der neue Pfarrer muß
im Stande seyn, als Dekanats-Verweser
einzutreten, wofür er eine besondere Belohnung
erhält. Die Geistlichen, welche
sich dazu fähig finden, und bewerben wollen,
müssen ihre Vittschrift vorschriftsmäßig
binnen vler Wochen an den katholischen
Kirchenrath einsenden.