Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Dienst-Erledigungen,

Die  durch  den  Tod  des  Ober-Kirchenraths
  v.  Werkmeister  erledigte  Stelle
eines  geistlichen  Mitglieds  des  katholischen
Kirchenraths  wird  nach  dem  bestehenden
Normal-Etat  durch  einen  Assessor  mit
dem  eratmäßigen  Gehalte  von  Zoo  fl.  besetzt
  werden.  Die  Bewerber  haben  sich
binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen
Kirchenrath  zu  melden.

Die  durch  den  Tod  des  Ministerial-Kanzellisten
  Wächter  erledigte  Stelle  bei  dem
Schreibtisch  des  Ministerium  des  Innern
wird  durch  einen  entlaßbaren  Kanzlei-Assistenten
  ersect  werden.  Die  Bewerber
haben  ihre  Gesuche  innerhalb  vier  Wochen
bel  dem  Ministerium  des  Innern  einzureichen.


Die  erledigte  Pfarrei  Münchingen,  Diöcese
  Leonberg,  enthalt  3387  Pfarr-Genossen,
  und  das  Einkommen  istnach  Abzug
eines  schon  seit  dem  Jahr  1817  angeordneten
  Beitrags  zum  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs
  =  Fonds  und  einer  einem
Alteren  Geistlichen  statt  einer  Beförderung
bewilligten  persènlichen  Besoldungs-Zulage
von  66  fl.  40  kr.,  welch  lehtere  aber  seiner
Zeit  wieder  an  die  Pfarrei  zurückfallen,
auf  1  130  fl.  berechnet.  Die  Pfarr-Zehenteu
  sind  guf  6  Jahre  an  die  Gemeinde  verpachtet.

  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb
  drei  Wochen  bei  dem  evangelischen
Consistorium  zu  melden.

Die  katholische  Pfarrei  Daͤzingen,  Oberamts
  Böblingen  und  Dekanats  Stuttgart,
wird  wieder  besezt  werden.  Sie  begreift
das  Pfarrdorf  samt  der  Mühle,  490,  und
dermal  rob  Seelen  in  der  dazu  gehèrigen
Umgegend.  Das  Einkommen  belauft  sich
an  Güter-Ertrag,  Besoldungen  und  Ge,
bühren  auf  voofl.  Die  Geistlichen,  welche
sich  um  diese  Stelle  insbesondere  bewerben
wollen,  haben  ihre  Bitte  vorschriftsmäßig
binnen  vier  Wochen  an  den  katholischen
Kirchenrath  einzuschicken.

Die  katholische  Pfarrei  Dettingen,  Oberamts
  und  Dekanats  Rottenburg,  wird
wieder  besetzt  werden.  Sie  begreift  das
Pfarrdorf  mit  699  Parrgenossen,  und  hat
ein  Einkommen,  in  allen  sechs  Gegenständen,
  von  Joo  fl.  Der  neue  Pfarrer  muß
im  Stande  seyn,  als  Dekanats-Verweser
einzutreten,  wofür  er  eine  besondere  Belohnung
  erhält.  Die  Geistlichen,  welche
sich  dazu  fähig  finden,  und  bewerben  wollen,
  müssen  ihre  Vittschrift  vorschriftsmäßig
  binnen  vler  Wochen  an  den  katholischen
  Kirchenrath  einsenden.