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Schulen haben ihre Schüler, und die Pfarr-
Aemter diejenigen Schüler, welche sich an
auswärtigen Lehr-Anstalten aufhalten,
anzuweisen, sich 4 Tage vor der Prüfung
bei dem katholischen Dekan als Vorstand
der Prüfungs-Commission schriftlich zu
melden, und am Vorabend vor der Prä-
fung um so gewisser zu erscheinen, als beine
außerordentliche Prüfung zugegeben wird.
Stuttgart den 30. Juli 18-5.
Söskind.
sa. Des Medicinal-Collegium.
Der Candidat der Mebicin, Jakob Ber-
le, von Rottweil, ist in der Medicin ge-
prüft und zur Ausübung derselben er-
mächtigt worden.
Stuttgart den 30. Juli 1623.
Walther.
C.) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Aufforderung an die Oberämter, zur Berichts-Erstattung über den Aufenthalt der Inhader
militärischer Orden und Ehrenzeichen.
Als die K. Oberämter unterm 18. Ja-
nuar 283;: durch besondere Erlasse zu der
Einsendung von Verzeichnissen der in ih-
ren Bezirken befindlichen Inhaber milits,
rischer Orden und Ehrenzeichen veranlaßt
wurden, erhielten dieselben zugleich den
Auftrag, am Anfange jeden Jahres über
den im Laufe des nächstvorangegangenen
lich ergebenen Abgang und Zuwachs unter
Anwendung des vorgeschriebenen Formu-
lars einen Ausweiß einzugeben, oder, falls
keine Veränderung vorgekommen wäre,
eine kurze Anzeige hievon zu erstatten.
Da dieser Anordnung in Beziehung auf-
die seither sich ergebenen Veränderungen,
welche zu Anfang dieses Jahres hätten zur
Kenntniß des Kriegs-Ministeriums ge-
bracht werden sollen, bis jetzt nur einige
Oberämter nachgekommen sind; so findet
man sich bewogen, an die betreffenden
Stellen hiemit die Aufforderung ergehen
zu lassen, die rückständigen Ausweise oder
Anzeigen ungesäumt nachzutragen.
Stuttgart den 3. August 18:3.
Franquemont.