Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Schulen haben ihre Schüler, und die Pfarr- 
Aemter diejenigen Schüler, welche sich an 
auswärtigen Lehr-Anstalten aufhalten, 
anzuweisen, sich 4 Tage vor der Prüfung 
bei dem katholischen Dekan als Vorstand 
der Prüfungs-Commission schriftlich zu 
melden, und am Vorabend vor der Prä- 
fung um so gewisser zu erscheinen, als beine 
außerordentliche Prüfung zugegeben wird. 
Stuttgart den 30. Juli 18-5. 
Söskind. 
sa. Des Medicinal-Collegium. 
Der Candidat der Mebicin, Jakob Ber- 
le, von Rottweil, ist in der Medicin ge- 
prüft und zur Ausübung derselben er- 
mächtigt worden. 
Stuttgart den 30. Juli 1623. 
Walther. 
C.) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Aufforderung an die Oberämter, zur Berichts-Erstattung über den Aufenthalt der Inhader 
militärischer Orden und Ehrenzeichen. 
Als die K. Oberämter unterm 18. Ja- 
nuar 283;: durch besondere Erlasse zu der 
Einsendung von Verzeichnissen der in ih- 
ren Bezirken befindlichen Inhaber milits, 
rischer Orden und Ehrenzeichen veranlaßt 
wurden, erhielten dieselben zugleich den 
Auftrag, am Anfange jeden Jahres über 
den im Laufe des nächstvorangegangenen 
lich ergebenen Abgang und Zuwachs unter 
Anwendung des vorgeschriebenen Formu- 
lars einen Ausweiß einzugeben, oder, falls 
keine Veränderung vorgekommen wäre, 
eine kurze Anzeige hievon zu erstatten. 
Da dieser Anordnung in Beziehung auf- 
die seither sich ergebenen Veränderungen, 
welche zu Anfang dieses Jahres hätten zur 
Kenntniß des Kriegs-Ministeriums ge- 
bracht werden sollen, bis jetzt nur einige 
Oberämter nachgekommen sind; so findet 
man sich bewogen, an die betreffenden 
Stellen hiemit die Aufforderung ergehen 
zu lassen, die rückständigen Ausweise oder 
Anzeigen ungesäumt nachzutragen. 
Stuttgart den 3. August 18:3. 
Franquemont.
	        
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