richte Tettuang gefuͤhrten Untersuchung
wegen kleinen, einfachen und ersetzten,
aber vierten Diebstahls zu achtmonatlicher
Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg,
nebst Willkomm und nachheriger
Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer
von fünf Monaten;
9. der bei dem O. A. Gericht Ehingen in
Untersuchung gekommene Auton Pfänder,
von Moosbeuren, wegen fortgesebter,
kleiner, aber dritter Diebstähle, zu
achtmonatlicher Festungs-Arbeitsstrase
und nachheriger Einsperrung in
dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von vier Monaten
verurtheilt.
Am 14. Juli wurde:
10. de bei dem O. A Gerichte Wiblingen
in Verhaft und Untersuchung gekommene
Joseph Boscher, von Hörenhausen,
wegen wiederholten Bagirens, Fälschung
seines Wanderbuchs und ungebührlichen
Benehmens vor Gericht, zu viermonatlicher
Festungs-Arbeitsstrase und
nachheriger Einfperrung im Zwangs-=Arbeirshause
zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenitzstens aber auf die
Dauer von drei Mosntes verurtheilt,
auch rücksichtlich der Kosten gegen
ihn das Angemessene verfügt.
Am 18. Juli wurde:
11. die bei dem O. A.Gerichte Ravensburg
in Untersuchung gekommene Catharine
Bek, von Waldegg, wegen mehrerer
kleiner Diebstähle, welche ihren ersten
Räckfall in diese Art von Vergehen
begründen, ferner wegen Betrugs und
anderer geringerer Vergehen, neben einer
körperlichen Züchtigung von zehen
Ruthenstreichen zu zweimogatlicher
Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und
nachheriger Einsperrung im Zwangs=Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die
Dauer von zwei Monaten verurtheilt
und hinsichtlich des Kestenpunkts das
Angemessene verfägt.
Den :1. Juli wurde:
78. die bei dem O. A. Gerichte Leurkirch
in Berhaft und Untersuchung gekommene
Therese Hahn, von Kässfin-#ben,
O. A. Heidenheim, wegen oft
wiederholten Vagirens und anderer
Vergehen, veben dem Kosten= Ersatze
zu sechsmonatlicher SJwanas= Arbeitshausstrafe
in Ellwangen mit Willkomm;
13. Joseph Kübler, von Alrdorf, auf
den Grund der von dem O. A. Gerichte