ausgezeichneter oder unter erschwerenden
Umständen verübter Diebstähle
und Diebstahls-Wersuche, welche Verbrechen
durch die vom Angeschuldigten
eingegangene Diebs = Genossenschaft
erschwert sind und den fünften Rückfall
desselben begründen, sodann wegen
Concubinats und frechen Beuehmens
vor Gericht unter Einrechnung
der ihm schon durch das Erkenntniß
vom 19. Sept. 1633 zuerkannten, aber
noch nicht vollzogenen körperlichen
Zöchtigung von fün fzehen Soockstreichen
zu vier und einhalbjähriger
Zuchthausstrafe zu Gotteszell
mit Willkomm und Abschied und nachberiger
Einsperrung im Zwangs-Arbeitshause
zu Ellwangen bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von drei Jahren;
1) Michael Sauter, von Laupheim,
wegen mehrerer zum Theil qualificirter
Diebstähle und Diebstahls = Versuche
und wegen Theilnahme und Begünstigung
hinsichtlich mehrerer von
andern begangener Diebstähle, welche
bei ihm den ersten Rückfall begründen
und durch die von demselben eingegangene
Diebs-Genossenschaft mit Gaunern
sehr erschwert sind, zu dreijähriger
Zuchthausstrase zu Gotteszell
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mit Willkomm und nachheriger Einsperrung
im Zwangs - Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer von
anderthalb Jahrenz
c) Johann Bernhart, von Obergriesingen,
vulgo rother Schäfer, wegen
theils wirklich verübter, theils versuchter
Diebstähle, welche bei ihm den
dritten Rückfall bilden, und durch die
Diebsgenossenschaft, worich sie begangen
worden, ausgezeichnet sind, zu
zweijähriger Zuchthausstrafe in
Gotteszell und nachheriger Einsperrung
im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf vie Dauer von anderthalb
Jahren;
d) Konrad Grün, von Laupheim, wegen
mehrerer theils qualiffcirter, theils
unter erschwerenden Umständen vderübter
Diebstähle, worunter ein grosser
begriffen ist und wegen eines Diebstahls-Versuchs,
welche Vergehen seinen ersten
Rückfall bilden und zum Theil
durch die gefährliche Genossenschaft,
worinn sie verübt wurden, erschwert
sind, zu zweijähriger Festungs=Arbeitsstrafe
mit Willkomm und nachheriger
Einsperrung im Zwangs-Arbeitshause
zu Ulm bis zu erprobter