Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

ausgezeichneter  oder  unter  erschwerenden
  Umständen  verübter  Diebstähle
und  Diebstahls-Wersuche,  welche  Verbrechen
  durch  die  vom  Angeschuldigten
eingegangene  Diebs  =  Genossenschaft
erschwert  sind  und  den  fünften  Rückfall
  desselben  begründen,  sodann  wegen
  Concubinats  und  frechen  Beuehmens
  vor  Gericht  unter  Einrechnung
der  ihm  schon  durch  das  Erkenntniß
vom  19.  Sept.  1633  zuerkannten,  aber
noch  nicht  vollzogenen  körperlichen
Zöchtigung  von  fün  fzehen  Soockstreichen
  zu  vier  und  einhalbjähriger
  Zuchthausstrafe  zu  Gotteszell
mit  Willkomm  und  Abschied  und  nachberiger
  Einsperrung  im  Zwangs-Arbeitshause
  zu  Ellwangen  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  drei  Jahren;
1)  Michael  Sauter,  von  Laupheim,
wegen  mehrerer  zum  Theil  qualificirter
  Diebstähle  und  Diebstahls  =  Versuche
  und  wegen  Theilnahme  und  Begünstigung
  hinsichtlich  mehrerer  von
andern  begangener  Diebstähle,  welche
bei  ihm  den  ersten  Rückfall  begründen
und  durch  die  von  demselben  eingegangene
  Diebs-Genossenschaft  mit  Gaunern
  sehr  erschwert  sind,  zu  dreijähriger
  Zuchthausstrase  zu  Gotteszell

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mit  Willkomm  und  nachheriger  Einsperrung
  im  Zwangs  -  Arbeitshause
zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  die  Dauer  von
anderthalb  Jahrenz

c)  Johann  Bernhart,  von  Obergriesingen,

  vulgo  rother  Schäfer,  wegen
theils  wirklich  verübter,  theils  versuchter
  Diebstähle,  welche  bei  ihm  den
dritten  Rückfall  bilden,  und  durch  die
Diebsgenossenschaft,  worich  sie  begangen
  worden,  ausgezeichnet  sind,  zu
zweijähriger  Zuchthausstrafe  in
Gotteszell  und  nachheriger  Einsperrung
  im  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  vie  Dauer  von  anderthalb
Jahren;

d)  Konrad  Grün,  von  Laupheim,  wegen

  mehrerer  theils  qualiffcirter,  theils
unter  erschwerenden  Umständen  vderübter
  Diebstähle,  worunter  ein  grosser
begriffen  ist  und  wegen  eines  Diebstahls-Versuchs,
  welche  Vergehen  seinen  ersten
  Rückfall  bilden  und  zum  Theil
durch  die  gefährliche  Genossenschaft,
worinn  sie  verübt  wurden,  erschwert
sind,  zu  zweijähriger  Festungs=Arbeitsstrafe
  mit  Willkomm  und  nachheriger
  Einsperrung  im  Zwangs-Arbeitshause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter