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Mevbistons-Erkenntniß.
a2. In der don Amts wegen. zur Reeison
vorgelegten Untersuchungssache gegen
Franz Anton Bittlinger, von
Stetten, O. A. Ulm, hat der. Eriminal-Senat
des Königl. Ober= Tri=2.
Ciwil-4.
Unter dem 3. Juli wurde inder Rechtsfache
erster Instanz zwischen dem Pfurrer
Häfele, zu Ochsenhausen, Kl., und
dem Herrn Fürsten von Motternich-Winneb
urg-Ochsenhausen, Bekl., Besoldungs-Zulage
betreffend, erkannt: daß Kläger
den ihm durch Erkenntnist vom : 4. Dec.
a3### nachgeldssenen Bewois nicht hergestelle
habe, und es daher bei jenem, den
bekl. Herrn Fürsten von der Reichung der
eingeklagten Besoldungs-Zulage freisprechenden
und den Kläger in den Prozeßs-Kosten-Ersatz
und zur Sportel-Entrichtung
verurtheilenden Erkenntnisse sein
WVerbleiben habe;
a. auch wurde vermöge Beschlusses von
demselben Tage das in der vor dem
O. A. Gerichte Geißlingen verhandelten
Rechtssache des K. Kameralames Wiesenstaig,
Kl., gegen Jung Balthas Kneer,
von Westerhelm, Bekl., Allödifikations
Kaufschilling betreffenb # zicchkkh gege
bunals gegen den Angeschuldigten, wegen
durch beabsichtigte Körper= Verletzuug
verschuldeter Tödtung, neben
dem Koster-Ersas eine fünflährige
Festungs= Arbeitsstrase erkan##t.
Senat.
den als Adritaten behandelten Amsschreiber,
Oberamtmann Molitor, in
Wiesenstaig, Anten, des Regresses we-Zen
eingeleitete unterrichterliche Verfahren
und das unter dem 11. Febr. 1623
gefällte Erkenntniß von Amts wegen
aufgehoben.
Unter dem 1. Juli wurde: 4
3. in der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Mänlingen zwischen der Heiligenpflege
Trailfingen, O. A. Urach, Lutin,
Antin, und der Ehefrau des Johannes
Schuster, von Böttingen, cum ourstone,
Mit-Lutin, Atin, Vorzug im Schusterschen
Gante betreffend, so wie
4. in der Ationssache von demselben
HO.A-Gerichte zwischen dem Stadt-Rathe
Gseller, in Urach, als Pfleger
der Christine Gseller, Luten, Anten,
und der Schusterschen Ehefrau, Atin,
Vorzug im Gant des Johannes Schuster
4k½ nwie Angelegte Berufung we-