Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Mevbistons-Erkenntniß.

a2.  In  der  don  Amts  wegen.  zur  Reeison
vorgelegten  Untersuchungssache  gegen
Franz  Anton  Bittlinger,  von
Stetten,  O.  A.  Ulm,  hat  der.  Eriminal-Senat
  des  Königl.  Ober=  Tri=2.

  Ciwil-4.

  Unter  dem  3.  Juli  wurde  inder  Rechtsfache
  erster  Instanz  zwischen  dem  Pfurrer
  Häfele,  zu  Ochsenhausen,  Kl.,  und
dem  Herrn  Fürsten  von  Motternich-Winneb
  urg-Ochsenhausen,  Bekl.,  Besoldungs-Zulage
  betreffend,  erkannt:  daß  Kläger
den  ihm  durch  Erkenntnist  vom  :  4.  Dec.
a3###  nachgeldssenen  Bewois  nicht  hergestelle
  habe,  und  es  daher  bei  jenem,  den
bekl.  Herrn  Fürsten  von  der  Reichung  der
eingeklagten  Besoldungs-Zulage  freisprechenden
  und  den  Kläger  in  den  Prozeßs-Kosten-Ersatz
  und  zur  Sportel-Entrichtung

  verurtheilenden  Erkenntnisse  sein

WVerbleiben  habe;

a.  auch  wurde  vermöge  Beschlusses  von
demselben  Tage  das  in  der  vor  dem
O.  A.  Gerichte  Geißlingen  verhandelten
Rechtssache  des  K.  Kameralames  Wiesenstaig,
  Kl.,  gegen  Jung  Balthas  Kneer,

von  Westerhelm,  Bekl.,  Allödifikations
Kaufschilling  betreffenb  #  zicchkkh  gege

bunals  gegen  den  Angeschuldigten,  wegen
  durch  beabsichtigte  Körper=  Verletzuug
  verschuldeter  Tödtung,  neben
dem  Koster-Ersas  eine  fünflährige
Festungs=  Arbeitsstrase  erkan##t.

Senat.

den  als  Adritaten  behandelten  Amsschreiber,
  Oberamtmann  Molitor,  in
Wiesenstaig,  Anten,  des  Regresses  we-Zen
  eingeleitete  unterrichterliche  Verfahren
  und  das  unter  dem  11.  Febr.  1623
gefällte  Erkenntniß  von  Amts  wegen
aufgehoben.
Unter  dem  1.  Juli  wurde:  4

3.  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Mänlingen  zwischen  der  Heiligenpflege
  Trailfingen,  O.  A.  Urach,  Lutin,
Antin,  und  der  Ehefrau  des  Johannes
Schuster,  von  Böttingen,  cum  ourstone,
Mit-Lutin,  Atin,  Vorzug  im  Schusterschen
  Gante  betreffend,  so  wie

4.  in  der  Ationssache  von  demselben
HO.A-Gerichte  zwischen  dem  Stadt-Rathe
  Gseller,  in  Urach,  als  Pfleger
der  Christine  Gseller,  Luten,  Anten,
und  der  Schusterschen  Ehefrau,  Atin,
Vorzug  im  Gant  des  Johannes  Schuster
4k½  nwie  Angelegte  Berufung  we-